Hallo, ich habe einen Bescheid der Arbeitsagentur erhalten, dass ich nur 6 Monate lang ALG 1 erhalte. In den letzten 5 Jahren vor Eintritt meiner Arbeitslosigkeit war ich über 37 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt. Zwei Mal war ich in dieser Zeit arbeitslos und habe ALG 1 bezogen. In den letzten zwei Jahren vor meiner aktuellen Arbeitslosigkeit war ich über 16 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Zwei Mal war ich in dieser Zeit arbeitslos und habe ALG 1 bezogen. Aus dem Merkblatt 1 für Arbeitslose der Arbeitsagentur entnehme ich, dass ich 12 Monate als doppelt so viel wie im Bescheid Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben müsste. Ich würde gerne Widerspruch einlegen gegen den Bescheid. Kannst Du mir Tipps geben, was ich beim Widerspruch beachten muss? Lg Wimm
Lies mal hier rein.
Es hängt sicher mit den Arbeitsloszeiten aus der jüngsten Vergangenheit zusammen, das nun nur noch 6 Monate ALG 1 gezahlt wird.
Widerspruch kann man immer einlegen, man muss auch nichts begründen.
Dann wird nochmals geprüft.
Die können dort aber auch rechnen, ich würde nicht von Fehler ausgehen.
MfG
duck313