Arbeitslosengeld I nach Schulabschluss mit

… vorheriger Ausbildung

Hallo ihr!

Mal angenommen Person A und Person B sind beides Schüler, die beide vor kurzem das Abitur nachträglich erworben haben. Davor (vor ca. 3 Jahren) hatten sowohl Person A, als auch Person B eine berufliche Ausbildung gemacht (mit erfolgreichem Abschluss). Nun wollen beide Studieren und in der Übergangszeit arbeiten. Da dies aber aufgrund fehlender Mobilität nicht gerade einfach ist beantragen sie beide, bis sie eine Arbeit gefunden haben, Arbeitslosengeld 1.
Person B bekommt das Arbeitslosengeld bewilligt. Person A hingegen nicht, weil sie in den letzten zwei Jahren keine Einkünfte (ebenso wie Person B) hatte.

Warum bekommt die eine Person nun ALG I und die andere nicht, obwohl der Sachverhalt im Grunde genommen komplett identisch ist?

Hallo,

evtl. hat B Anwaltschaften erzielt, die doch nicht so identisch sind mit A, wie behauptet. Es ergibt sich eigentlich aus dem Bewilligungsbescheid bzw. aus dem Ablehnungsbescheid (Begründung)

Schönen Tag noch.

Warum bekommt die eine Person nun ALG I und die andere nicht,
obwohl der Sachverhalt im Grunde genommen komplett identisch
ist?

So komplett identisch wird das wohl micht sein. Bei ALG-I ist der Bezug auf die letzten drei Jahre bekanntlich heraufgesetzt worden, hier kann es auf einen einzigen Tag ankommen. Wenn man z.B. an einem Sonntag den ersten eine neue Stelle anfängt, aber der erste bezahlte Tag ist erst der Montag, hat man bereits einen Tag verloren.

So kann es hier gewesen sein.

Aber was soll das? Beantragt doch BAfÖG, das ist allemal ausreichend wenn man die Zusatzleistungen wie eventuelles Wohngeld mit einberechnet. Krankenversicherung 78,- € kann man auch erstattet bekommen, wenn man bei seinen Eltern vesichert ist und unter 25 Jahre ist. Kindergeld gibt es noch obendrein.

Gruß