Arbeitslosengeld I

Hallo Experten,

meine Frau arbeitet ununterbrochen und voll (40 Stunden/Woche) seit 5 Jahren in einer Firma. Sie will aber demnächst Teilzeit (24 Stunden/Wochen) für 6 Monaten (min) oder 1(max) Jahr arbeiten. Meine Frage:
Falls meine Frau nach der Teilzeitsarbeit arbeitslos wäre, welches Gehalt wird zugrund gelegt für die Berechnung ihres Arbeitslosengeld:

  1. 5 jähriges volles Gehalt ? oder
  2. 6Monates/1 jähriges Teilzeit-Gehalt ?

Danke für die verbindl. Antworte oder für Information-Links im Netz

Xiu Mai

Hi,

§ 131 SGB 3:

(1) Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat.

§ 130 SGB 3:

(1) Der Bemessungszeitraum umfasst die beim Ausscheiden des Arbeitslosen aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume der versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungsrahmen. Der Bemessungsrahmen umfasst ein Jahr ; er endet mit dem letzten Tag des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor der Entstehung des Anspruchs.


Ich hoffe, das hilft schon mal weiter.

Gruß
Nelly

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Hallo,

Danke für die schnelle Antwort.

Bedeutet es, dass überhaupt NICHTS zählt, was meine Frau in den letzten 5 jahren volle Beiträge für Arbeitslosenversicherung einzahlte ? (wenn so richtig ist, ist ja doch beschies… ! oder ?)

Gruss
Xiu Mai

Hallo Xiu Mai,

Bedeutet es, dass überhaupt NICHTS zählt, was meine Frau in
den letzten 5 jahren volle Beiträge für
Arbeitslosenversicherung einzahlte ?

So ist das System - der eine hat vielleicht gerade mal ein Jahr einen Top-Verdienst erziehlt, der andere eben im maßgebenden Jahr kaum etwas verdient.

(wenn so richtig ist, ist ja doch beschies… ! oder ?)

Wieso?
Ich arbeite seit meiner Ausbildung ununterbrochen durch und zahle immer schön meine Abgaben. Gerade in solchen Monaten wie Dezember (Weihnachtsgeld) habe ich schon fast Tränen in den Augen, wenn ich sehe, was für Abgaben ich zahlen muss. War noch nie arbeitslos und werde es auch nicht so schnell werden, es sei denn, ich führe eine absichtliche Arbeitslosigkeit herbei. Und wenn ich Glück / Pech habe, habe ich am Ende meines Berufslebens in eine Kasse eingezahlt, aus der ich nie Leistungen bezogen habe. Aber wenn ich dann doch mal arbeitslos werden sollte, habe ich immerhin die Chance, so Geld zu bekommen. Und schon allein deshalb find ich das System gut.

ABER noch eine andere Frage - sie möchte teilzeit arbeiten - richtig? Wenn sie doch weiß wie lang der Zeitraum ist (min. - max.) warum macht sie sich Gedanken über eine Arbeitslosigkeit?

Gruß
Molika

Hallo Monika,

Es geht der Firma meiner Frau nicht gut. Sie arbeitet teilzeit sozusagen gezwungen mit der Hoffnung, den Arbeitsplatz zu erhalten. Aber in dieser Wirtschaftslage wer kann sicher sein, dass es morgen noch Brot gibt ??

Gruss
Xiu Mai