Arbeitslosengeld II

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin ALG II empfänger und möchte meinen Berufsschulabschluss nachholen.Ich habe eine sondergenehmigung nach der ich als Nichtschüler an der Prüfung teilnehmen darf.Diesen Schulabschluss benötige ich als zulassungsvoraussetzung für eine Weiterbildung zum Bautechniker,die von der Deutschen Rentenversicherung getragen wird.
Ob die Arge die kosten für Bücher und Lernmittel die ich für den Berufsschulabschluss benötige übernimmt ? Oder gibt es eine andere möglichkeit zur kostenübernahme ? Wenn ich den Berufsschulabschluss machen kann,kann ich die Weiterbildung zum Bautechniker machen und komme endlich aus ALG II wieder raus.
Vielen Dank

Hallo,
normalerweise übernimmt die Arge schon die Kosten für die Übernahme. Bitte frag doch einfach Deinen zuständigen Berater wie es mit der Kostenübernahme aussieht. Dies ist eine Ermessenssache, die beim jeweiligen Bearbeiter liegt.
Viel Glück und viele Grüße
Marion

Hallo!

Die Arge hat die Möglichkeit diese Kosten zu übernehmen. Mit der Aussicht auf die Maßnahme der Rentenversicherung sollte das keine Schwierigkeiten geben.

Viele Grüße,
Nicole

Hallo,

das würde ich im Einzelfall mit dem JobCenter besprechen. In der Regel weren solche Kosten nicht übernommen, da Personen die eine Ausbilung absolvieren prinzipiell nicht anspruchsberechtigt nach dem SGB II sind. Hier sieht es aber so aus, als wäre eine berufliche Rehabilitation angedacht (DRV?). Da sind Zuständigkeiten zu klären und Vorrang zu beachten. Insofern ist es für einen Aussenstehenden schwer eine Rat zu geben.
Deswegen, einfach mal Kontakt mit dem JobCenter (Arge) aufnehmen und besprechen.

Beste Grüße
Burkard Fuchs