Ein Vermieter, der Arbeitslosengeld II bezieht und auch vom Landkreis einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Heizung erhält, hat die Mieteinnahmen für die Jahre 2007 und 2008 falsch angegeben. Anstatt eine Kaltmiete von 300,00 € gab er nur 200,00 € an.
Nun ist der Mieter, der bisher 300,00 € bezahlt hat, ebenfalls auf Leistungen nach § 22 SGBII angewiesen.
Hat der Vermieter sich des Betruges schuldig gemacht ?
Wie lange darf der Landkreis die zuviel bezahlten Hilfen zurückfordern ?
Macht sich der Mieter mitschuldig, wenn er, nachdem er den Sachverhalt zur Kenntnis genommen hat, diese Tatsachen verschweigt ? oder muss er diesen Sachverhalt evtl. sogar zur Anzeige bringen ?
Für Hilfe, Anregungen und Meinungen bin ich sehr dankbar.
Hallo,
ob hier Betrug vorliegt und ob der Mieter sich mitschuldig macht, kann nur ein Rechtsantwalt o.Ä. beantworten, da dies ein Teil des Strafrechts ist.
Den Sachverhalt beim Landkreis mitteilen, kann aber nur zum Vorteil des Mieters sein.
Gruß
Woher weiß der Mieter das?
Warum sollte der Mieter verantwortlich sein für das was der Vermieter tut?
Vorsicht bei Anzeige, wenn man den Betrug nicht wirklich nachweisen kann… sonst hat man schnell eine Anzeige wegen Verleumdung am Hals…
Dr Mieter muß in einem ALG II Antrag angeben, was er aktuell an Miete zahlt, den Mietvertrag vorlegen.
Eins verstehe ich nicht: Wieso fragst du nicht, ob du Probleme bekommen kannst, wenn du nun 300 Euro angibst?
Hallo,
die Frage verstehe ich nicht so ganz. Gehe ich richtig, wenn ich an eine Wohngemeinschaft denke?
Zunächst ist es komisch, warum der Vermieter Arbeitslosengeld II und auch einen Mietzschuss vom Wohnungsamt der Stadt erhält. Es geht nur eins.
Ob der Verdacht einer Straftat vorliegt und ERmittlungen eingeleitet werden, entscheidet der Staatsanwalt. Der Mieter, also Sie, sollten auf jeden Fall reinen Tisch machen, solange noch Zeit ist. Der Sachverhalt sollte in jedem Fall der Behörde anzeigt werden.
Der Mieter soll ganz normal seine Unterkunftskosten bei der Arge angeben, dazu ist er verpflichtet.
Ob er den Vermieter anzeigt oder nicht, ist seine Entscheidung, eigentlich dürfte er ja nicht wissen, dass der Vermieter nur 200,-€ angegeben hat,.
Hallo!
Soweit ich weiß, gibt es für den Mieter keinen Anzeigenzwang. Der Mieter muss bei seinem eigenen Antrag allerdinsg die Wahrheit sagen.
Die Frist, wie lange die Behörde Geld zurück verlangen kann, hängt vom Einzelfall ab. Unter Umständen kann dies bis zu 10 Jahre möglich sein.
Gruß Nicole
Hallo,
tut mir leid, für die Leistung nach dem SGB II bin ich nicht zuständig. Ich mache nur Unterhaltsheranziehung nach dem SGB II. Ich kann dir leider nicht weiterhelfen.
L.G.