Hallo,
kann mir jemand Auskunft geben, inwieweit bei Bezug von Arbeitslosengeld II das Vermögen des Kindes angerechnet wird? Wieviel Vermögen darf das Kind besitzen und wie sollte es ggf. angelegt sein um ersichtlich zu machen, dass es sich tatsächlich um Kapital des Kindes handelt und ihm allein zur Verfügung stehen wird?
Freundlichen Gruß
Isolde
Hallo,
genau weiss ich nicht wie man das darstellt.
Trotzdem versuche ich es:
- Gründung einer anerkannten Stiftung.
- Wenn ein externer Vermögensverwalter eingesetzt wird.
- Geld in die Kindesfirma stecken.
Besser ist es sicherlich, wenn du einen guten Steuerberater kennst.
Ralf
Hallo,
minderjährige Kinder sind ihren Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig. am Besten wird es sein, das Geld des Kindes fest anzulegen, z.B. Ausbildungsversicherung.
Gruß anna