Arbeitslosengeld im Ausland bekommen?

Hallo Liebe Leute!, ich wurde mich sehr freuen, wenn jemand mir weiter helfen konnte. Also, mein Problem ist folgendes: Ich werde bald Arbeitslos (in ca. 2Monaten) und aber mache fleissig mein FAchabitur neben bei. Vorausschliesslich werde ich mit meinem Abi in 6 Monaten fertig und moechte aber die Zeit in Ausland verbringen. Also jetzt meine Frage: Gibt es eine legale Moeglichkeit, die Zeit in Ausland verbringen und trozdem Arbeitslosengeld 1 bekommen!? Ich freue mich auf eure Antworten!!

So weit ich weiß, muss man „verfügbar“ sein, also immer eine neue Stelle annehmen können. Es gibt ein Merkblatt zur Arbeitslosigkeit bei der Agentur, da steht alles drin was man wissen muß. Viel Erfolg beim Abi

Tut mir leid, aber da kann ich nicht weiterhelfen.

hei. Ich spreche jetzt nur aus erfahrung. Vielleicht gibt es møglichkeiten…Ich selber und etliche bekannte bekamen durchs deutsche arbeitsamt versprochen (und papiere ausgefuellt) das unser anspruch auf arbeitslosengeld uebertragen wuerde. Diese geschah nicht. In norwegen (nicht EU) wurde dieser anspruch nicht akseptiert, da jeglicher anspruch nur im lande selbst aufgearbeitet werden kønne.
Mfg.
viel glueck weiterhin. vielleicht wissen andre mehr?

Hallo.

Ja die gibt es.

Stand: 04/2011
(1) Nach Art. 64 GVO kann ein Arbeitsloser, der einen Anspruch auf deutsche Leistungen bei Arbeitslosigkeit (in der Regel Alg) erworben hat, diese Leistung zum Zweck der Arbeitsuche in einem Mitgliedstaat der EU für drei bis sechs Monate weiter beziehen (Mitnahme / Export eines Leistungsanspruchs). Für die ersten drei Monate besteht ein Rechtsanspruch auf die Leistungsmitnahme. Darüber hinaus ist eine Ermessensentscheidung erforderlich.
Zweck der Regelung
(2) Der Arbeitslose muss die Leistungsmitnahme vor seiner Ausreise beantragen. Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen wird ihm grundsätzlich das Portable Document PD U2 ausgestellt. Das PD U2 ist von seiner Rechtsnatur her eine Zusicherung im Sinne von § 34 SGB X. Danach verpflichtet sich die Agentur für Arbeit, bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 64 Abs. 1 GVO, Art. 55 DVO i.V.m. mit den §§ 117 ff SGB III, einen Verwaltungsakt mit bestimmten Inhalten zu erlassen. Wenn sich der Arbeitslose beim Träger im Land der Arbeitsuche arbeitsuchend meldet und alle Voraussetzungen erfüllt, wird ihm Arbeitslosengeld in einer bestimmten Höhe und Dauer bewilligt.

Hallo,

Ausland ist ein weit gefasster Begriff…
Man kann sich für eine gewisse Zeit innerhalb der EU aufhalten und weiterhin Arbeitslosengeld bekommen, sofern man sich zur Arbeitssuche im Ausland aufhält.
Vorab muss das natürlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt und genehmigt werden.

Gruß

Lieber peter779,

leider fehlen mir da noch ein paar Angaben: z.B. wovon leben Sie im Moment (Eltern, Staat, Arbeit)? Die Sache mit arbeitslos und im Ausland leben ist kritisch, da man ja im Prinzip immer im Einsatz sein muss, wenn man arbeitslos ist. Andererseits sind die Arbeitseinsätze selten. Hm, hm, das ist schwer.

HAllo , das kann ich leider nicht beantworten, aber frag bei der Arbeitsagentur nach, die sollten Dir genaue Antwort geben können.
Gruß
Seekatz

Hallo, sorry - da bin ich überfragt, lebe schon seit 11 Jahren in den Philippinen, Grüße Christoph

Hallo

Es tut mir sehr leid, aber ich wurde nicht wie üblich darüber per Email informiert, dass ich neue Anfragen bei „wer weiss was.de“ habe.
Ich bin jetzt erst darauf gestoßen, weil ich seit längeren wieder mal die Homepage besucht habe.
Ihre Anfrage ist eine von vielen und sie liegen alle weit über einen Monat zurück.
Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Frage inzwischen beantwortet bekommen haben. Wenn nicht, oder wenn Sie weitere Hilfe benötigen möchte ich Sie bitten mich noch einmal anzuschreiben und verspreche, Sie diesmal nicht so lange auf eine Antwort warten zu lassen.
Bitte entschuldigen Sie dieses Missgeschick

Alles Gute.

Gruß

Michael