Arbeitslosengeld in Deutschland?

Hallo Zusammen !
Frage meiner Cousine, deren Ex sich dem Kindesunterhalt entzieht.

Der Ex arbeitet in Belgien für eine englische Firma, war dann arbeitslos und meint das er in Deutschland kein Arbeitslosengeld erhalten hätte, weil er halt in Belgien gearbeitet hat. (Derzeit auch in Belgien gemeldet, obwohl zweiter Wohnsitz in Deutschland)

Stimmt das ? Kann man sich da in Belgien Auskunft einholen ? Oder bei der engl. Firma ?

Danke und lieben Gruß
Caschmi

Hallo Caschmi!

Eine eindeutige Antwort auf deine Frage wirst und kannst du hier nicht erhalten. Dies ist ein besonders schwieriger Fall, da der Ex für eine englische Firma in Belgien arbeitet.

Es kann deshalb nicht sicher gesagt werden, ob für diese Beschäftigung das belgische oder das englische Sozialversicherungsrecht gegolten hat.

Erst wenn du das weißt, kannst du im jeweiligen Land nachfragen ob von dort auch Arbeitslosengeld nach Deutschland gezahlt wurde. Von einem deutschen Arbeitsamt dürfte er allerdings keine Leistungen erhalten, wenn er schon länger im Ausland gearbeitet hat.

Er kann aber, wenn er vorher in Deutschland Alo war, seinen Anspruch mit nach Belgien nehmen. Allerdings geht das so weit ich weiß für längstens drei Monate. Danach ist auch Schluss.

Ich würde dir raten, dich an die Sozialversicherungsträger in Belgien und England sowie das deutsche Arbeitsamt zu wenden. Frage nach, wer für wen wie lange gezahlt hat. Ohne Anwalt läuft allerdings gar nichts, weil die Daten dem Datenschutz unterliegen!

Viele Grüße
Florian Mair

Danke dir, werde meiner Cousine einen Ausdruck geben, und der RA wird´s wohl richten.
Liebe Grüße
Caschmi

Hallo Zusammen !
Frage meiner Cousine, deren Ex sich dem Kindesunterhalt
entzieht.

Der Ex arbeitet in Belgien für eine englische Firma, war dann
arbeitslos und meint das er in Deutschland kein
Arbeitslosengeld erhalten hätte,

richtig, er hat ja dann auch in D keinen beitrag gezahlt!!!

weil er halt in Belgien

gearbeitet hat. (Derzeit auch in Belgien gemeldet, obwohl
zweiter Wohnsitz in Deutschland)

Der Erste WS zählt, das andere regelt ein doppelbesteuerungseinkommen.

Stimmt das ? Kann man sich da in Belgien Auskunft einholen ?
Oder bei der engl. Firma ?

Schonmal was von Datenschmutz gehört?
Zum anderen können Schulden im Ausland trotz EU noch nicht eingetrieben werden!