Arbeitslosengeld, liegt ein Fehler vor?

Hallo,
ich habe im Monat November leider nur einen Monat als Krankheitsvertretung gearbeitet. Ich war noch am Tag der Vertragsunterzeichung beim Amt und habe es mitgeteilt. Das letzte Geld hatte ich ende Oktober bekommen. Ende November nicht, klar, habe ja auch 880 € ca. verdient. Habe die Abrechung gleich Ende November vorgelegt. Da sagte man mir dass ich Ende Dezember für Januar ganz normal weiter Arbeitslosengeld bekomme. Normalerweise bekomme ich 765€ als Alleinerziehende Mutter. Heute kamen aber nur 485€? Ich habe auch noch keinen neuen Bescheid bekommen, kann mir aber auch nicht erklären warum fast 300€ fehlen :frowning:.
Vielen dank für lesen und vielleicht Rat geben.

Hallo zurück,

das kann ich mir leider auch nicht erklären - eine Ferndiagnose ist auch recht schwierig, vor allen Dingen, weil Du noch keinen Bescheid hast, aus dem ja die Berechnung hervor geht.

Nun hast Du sicherlich ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten zum ersten, oder?

Wenn ja, dann empfehle ich Dir, gleich morgen zur ARGE zu gehen, nicht abwimmeln lassen und darauf bestehen, dass man Dir die Berechnung erklärt, evtl. zu wenig gezahlte Leistung in Bar auszahlt - das können die, auch wenn sie es meistens nicht wollen.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen, solange kein Bewilligungsbescheid vorliegt.

Viele Grüße aus Lüneburg

Heiko

danke für die schnelle Antwort, so gut sieht es dann natürlich im Januar nicht aus. Ich hoffe morgen dort jemanden anzutreffen.
LG Sarah

Viel Erfolg - bei weiteren Fragen gerne auch direkt per Mail an [email protected]

danke für die schnelle Antwort, so gut sieht es dann natürlich
im Januar nicht aus. Ich hoffe morgen dort jemanden
anzutreffen.
LG Sarah

danke, sehr nett von dir

Hallo,

wie diese Differenz zustande kommt, kann man so leider nicht sagen.
Da hilft nur abwarten und im Bescheid nachlesen oder nachfragen (telefonisch oder persönlich).

Gruß

Guten Tag.
Sie beziehen Arbeitslosengeld 2 oder?
Wenn ja, dann ist Ihre Aussage nicht zutreffend.
Arbeitslosengeld 2 wird imm er in vorraus gezahlt, Ende Okt. haben Sie somit das Geld für Nov. bekommen. Einkommen wird in den Monat angerechnet, in dem es zufliesst. Wenn Sie also erst im Dez. Ihre Lohnzahlung für Nov. erhalten hatten, haben Sie im Dez. keinen oder einen geringeren Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.

Guten Tag.
Sie beziehen Arbeitslosengeld 2 oder?
Wenn ja, dann ist Ihre Aussage nicht zutreffend.
Arbeitslosengeld 2 wird imm er in vorraus gezahlt, Ende Okt.
haben Sie somit das Geld für Nov. bekommen. Einkommen wird in
den Monat angerechnet, in dem es zufliesst. Wenn Sie also erst
im Dez. Ihre Lohnzahlung für Nov. erhalten hatten, haben Sie

im Dez. keinen oder einen geringeren Anspruch auf
Arbeitslosengeld 2.

Hallo,
richtig, ich habe für November bekommen, Ende Oktober… es geht jetzt aber um das Geld für Januar.
Aber es hat sich gestern geklärt, es lag ein Fehler vor und wird behoben… danke für Ihre Mühe

danke für die Antwort, es hat sich gestern geklärt. Wie ich es mir gedacht hatte, liegt ein Fehler vor.
Guten Rutsch, Sarah