Hallo:smile:
undzwar hab ich von 2008-2011 eine ausbildung als bürokauffrau abgeschlossen und war anschließend bis ca juli 2012 fest weiterbeschäftigt. habe dann juli 2012 bis august einen monat arbeitslosengeld bekommen, da ich eine weitere ausbildung in einem anderen bereich gefunden habe (ab aug. 2012). habe keine festanstellung im büro gefunden daher wollt ich alternativ was anderes machen. nun wurd ich nach 2 monaten ausbildung in der probezeit gekündigt da ich nicht in das schema der firma passe. nun wollt ich fragen ob jmd von euch weiß wie das mit arbeitslosengeld aussieht. weil waren ja nur 2 monate und davor hab ich ein jahr festanstellung woanders gehabt. freu mich wenn ihr mir etwas weiterhelfen könnt:smile:
danke!
Das kann dir nur deine agentur für arbneit sagen, denn wenn du noch einen Restansruch hast kannst du arbeitslosengeld I bekommen. Hast Du den nicht bekommst Du Arbeitslosengeld II.
Eigentlich dürftest Du keine Sperrzeit bekommen, da Du ja während er zweiten Ausbildung nichts bezogen hast und Du die alte Stelle gekündigt hast in dem Glauiben, dich beruflich weiter entwickeln zu wollen. Aber ob sie dir eine Sperrfrist von 3 Monaten verhängen liegt im Entscheidungsspielraum des Arbeitsamtes. - In jedem Falle lasse dich vorort beraten. Sie haben eine Auskunftspflicht.
Arbeitslosengeld II kann ich nicht erhalten da ich noch bei meinen Eltern wohne und nicht alleine. Habe nun auch im Internet erlesen können das ich dann wohl einen Restanspruch bekomme auf ALG I, da ich nur 1 Monat bezogen habe. Sperrzeit kann ich auch nicht erhalten da heute der erste tag ist wo ich mich melden kann, da AG zu hatte.
Hallo,
leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.
Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.
http://www.erwerbslosenforum.de/
http://www.sozialleistungen.info/
http://www.sozialhilfe24.de/forum/
http://www.forum-sozialhilfe.de/
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits…
Viel Erfolg.
Anspruch auf ALG I hat, wer die Wartezeit erfüllt hat. Nach 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (bis Juli 2012) hast Du einen Anspruch auf 6 Monate ALG I erworben. Weil Du Juli/August 1 Monat ALG I bezogen hast, sind noch 5 Monate übrig in derselben Höhe.
Erst wenn dieser Anspruch erloschen ist, werden neue Zeiten berücksichtigt. Ein Anspruch erlischt, wenn er zu weit zurück liegt oder ein neuer Anspruch aus 12 Monaten Beschäftigung erworben wurde. Für einen neuen Anspruch würden die Zeiten der zwei Monate Ausbildung in 2012 herangezogen und alles, was Du weiter an sozialversicherungspflichtigen Jobs machst.
Also geh so schnell wie möglich zum Arbeitsamt und melde Dich arbeitslos damit Dir keine Nachteile entstehen.
Hallo Bluemchn,
soweit ich weiß zählt beim Arbeitslosengeld das letzte Jahr. Also ganz konkret das Einkommen der letzten 12 Monate. Meiner Meinung nach musst du also noch Anspruch haben.
Gruß, DC
Nach einem Jahr Festanstellung, müssen noch 10 Monate ALG gezahlt werden. Am besten die Bearbeiterin beim Jobcenter fragen. LG Conny
Sie werden wahrscheinlich einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit haben. Sie müssen sich eh arbeitsuchend, spätestens nach Kündigung arbeitslos melden. Dann wird automatisch der Anspruch geprüft.
Hallo, sorry für die Verspätung.
Aufgrund Ihrer länger als ein Jahr ausgeübten Beschäftigung haben Sie sicherlich Anspruch auf ALG I
Grüße vom HBaer