Arbeitslosengeld nach 3 Jahren Elternzeit?

hallo!

ich hoffe ich bin hier richtig.

mich würde interessieren, ob man nach 3 jahren elternzeit anspruch auf arbeitslosengeld hat und wenn ja, nach welchen werten dann das arbeitslosengeld berechnet wird, da man ja 3 jahre schon nicht mehr erwerbstätig war.

nehmen wir mal an, die betreffende kann die arbeitszeiten mit ihrem alten arbeitgeber nach ablauf der elternzeit nicht wunschgemäss vereinbaren und wird deshalb gekündigt.

viele grüße
die gott sei dank keine probleme mit ihrem arbeitgeber hatte

Nach der Elternzeit, bei der ja das versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis fortbesteht, hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man arbeitslos wird und sich arbeitslos meldet.
Das Arbeitslosengeld wird in solchen Fällen nicht nach dem früher bezogenen Entgelt, sondern fiktiv berechnet (siehe § 132 SGB III http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/132.html ). D.h. je nach Qualifikationsgruppe wird das Alg berechnet.
Gruß
Gerhard