Hallo,
wenn man 3 Kinder hat, das erste 9/05 geboren, dann in Elternzeit gegangen ist, nach zwei Jahren im 05/07 das zweite Kind bekommt und die Elternzeit vom ersten Kind beim zweiten Kind hinten anhängt. Und dann immer noch in der Elternzeit im 03/11 das dritte Kind bekommt, würde man da Arbeitslosengeld bekommen?
Denn zwischen Kind 2 und 3 ist man ja noch im Erziehungsurlaub, könnte somit ja auch nicht arbeiten, bzw. Arbeitslosengeld bekommen?
Oder müsste man genau alle 3 Jahre ein Kind bekommen? Denn irgendwie wiederspricht sich die Tatsache, das man zwar die Erziehungszeit von einem Kind beim anderen anhängen darf, aber somit aus den 3 Jahren rausfällt, nach denen man anscheinend Arbeitslosengeld bekommt.
Hallo,
würde man da Arbeitslosengeld
bekommen?
Nein
Denn zwischen Kind 2 und 3 ist man ja noch im
Erziehungsurlaub, könnte somit ja auch nicht arbeiten, bzw.
Arbeitslosengeld bekommen?
Nein
Oder müsste man genau alle 3 Jahre ein Kind bekommen?
Nein
Mehr dazu: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/web/wcm/idc… Zif 3.1
Gruß
Otto
Hallo konzepi
lies doch wenigstens die Texte, die du verlinkst.
@ Fragesteller:
In dem verlinkten Infoblatt steht:
" Wenn Ihr Arbeitsentgelt oder Ihre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit wegen der Erziehung und Betreuung eines Kindes gemindert war und Sie Elterngeld oder Erziehungsgeld bezogen (oder Erziehungsgeld wegen Berücksichtigung von Einkommen nicht bezogen haben) oder ein Kind unter 3 Jahren betreut und erzogen haben,…
bleibt diese Zeit bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums außer Betracht."
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, wäre sie mit diesem Satz beantwortet.
Viele Grüße