Hab mich am 23.09.09 selbstständig gemacht mit einen kleinen Laden mit Lotto toto tabak usw…
So, jetzt ist es so das mir im Monat wirklich nicht viel bleibt teilweise waren es 100€ und davon kann kein Mensch leben.
(Mir wurden damals andere Zahlen gezeigt die aber jetzt nicht mehr realistisch sind.Soviel dazu warum ich mich darauf eingelassen habe…)
Ich ich war damals bis einen Tag vor meiner Selbstständigkeit in einem festen Arbeitsverhältniss,dort war ich 5 Jahre beschäftigt…
Meine Frage wenn ich jetzt meine Selbstständigkeit aufgebe hab ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ich zahle zwar in keine Arbeitslosenversicherung ein doch ich hab mal gelesen das man in den letzten 36 Monaten 6 Monate gearbeitet haben muss,und das wäre ja bei mir der Fall…
Ich wäre über Konkrete Antworten wirklich sehr dankbar
Hallo!
Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.
Da liegen Sie also drin.
ich bin sicher, dass du ALG I beziehen kannst, da du vorher ja jahrelang in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis warst und dir die Anwartschaft erworben hast. Eventuell ist eine Sperrfrist zu beachten. Bin mir aber nicht so sicher. Du solltest dich schnellstens bei der Agentur melden und dich dort noch mal genauer informieren.
Anspruch auf Arbeitslosgengeld hat jeder der innerhalb der letzen 2 Jahre mindetsten 1 Jahr versicherungspflichtig beschäftigt war.
Dies trifft auf dich nicht zu wenn du keine freiwillige Arbeitslosenversicherung nach §28a während der Selbständigkeit gezahlt hast.
Also hast du kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Denoch kannst du Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) beantrage.
LG
Ps. Du bist nicht verpflichtet deine Selbständigkeit komplett zu beenden du kannst diese auch nebentätig ausüben. Vorraussetzung: Arbeitszeit unter 15 Std./Wo.
Beantragen Sie ruhig Arbeitslosengeld, die Anwartsschaftszeit erfüllt man, in dem man innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate gearbeitet hatte.
Wenn Sie Ihre Selbständigkeit fortsetzen wollen und zusätzlich finanzielle Hilfe benötigen, können Sie Arbeitslosengeld 2 beantragen.
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer innerhalb der letzten 24 Monate mind. 12 Monate versicherungspflichtig war. Das trifft bei Ihnen nicht zu. Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht daher nicht, solange Sie keinen Restanspruch, der vor der Selbständigkeit entstanden ist, geltend machen können.
Davon gehe ich mal nicht aus, weil Sie davon nichts geschrieben haben.
So besteht dann noch die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II bei der ARGE zu beantragen. Dies können Sie sowohl aufstockend zur Selbständigkeit sowie bei Aufgabe der Selbständigkeit beziehen, wenn Sie den Lebensunterhalt aus eigenen finanziellen Mitteln nicht decken können;
z.B durch Ersparnisse, Gehalt des Ehegatten, o.Ä.
es ist zwar immer schwierig mit solchen Infos konkrete Antworten zu geben, aber ich werde es versuchen. So wie beschrieben, wäre grundsätzlich ein Anspruch auf Alg I vorhanden, wenn Du in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Falls Du vor Deiner Selbständigkeit auch arbeitslos gemeldet warst, könnte auch noch ein Restanspruch vorhanden sein. Falls Du Gründungszuschuss (früher Existenzhilfe) erhalten hast, mindert sich der Anspruch aber wieder.
Hoffe geholfen zu haben.
Marion
Hallo
natürlich hast du anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber dies hättest du eigentlich schon nach der Aufgabe deines Hauptjob gehabt. Wie das jetzt aussieht, kann es sein das die dir daraus ein Strick drehen und sagen, „Melde Harz4 an!“ Weil du ein jahr drüber bist. Aber richtig wär das nicht, da du ja keine Arbeitslosengeld bekommen hast.
Wenn du nun zu Beginn der Selbstständigkeit Arbeitslosengeld bekommen hättest, müsstest du nun ALG II (Hartz4) beantragen. Regulär steht dir ALG I zu. Geh mal zum Arbeitsamt und frag da mal genauer nach, wie sich das nun bei dir verhalten würde.
das habe ich schon öfter gehört. Diese „Planzahlen“ sind „Traumzahlen“.
Wieso deinen Laden schließen? Du hast auch Anspruch auf zusätzliche Leistungen vom Amt und kannst trotzdem deinen Laden schmeißen. Informier dich doch mal. Natürlich bekommst du bei einer Insolvenz Arbeitslosengeld, viel dürfte das allerdings nicht sein.
Schonmal über zusätzliche Angebote für deinen Laden nachgedacht. Post- oder Hermesshop? So haben sich zwei ähnliche Läden hier in der Nähe „gerettet“. Einer hat sogar eine „Refill“ Station für Druckertinte…
Grundsätzlich würde ich ja sagen, dass Dir Arbeitslosengeld zusteht.
In den letzten 36 Monaten muß man 12 Monate gearbeitet haben.
Du kannst aber als Hartz4 Aufstocker, zusätzlich zu Deiner Selbständigkeit Hartz4 beantragen. Das bekommen die, denen ihr Einkommen nicht zum leben reicht.
Aber so wie du geschrieben hast, steht Dir Arbeitslosengeld zu.
also wenn ich von den letzten 24 Monaten 12 Monate eingezahlt haben muss dann trifft es jetzt bei mir noch zu da ich ja von 18.09.08 -18.09.09 versicherungspflichtig war…dann hätt ich jetzt noch bis mitte September Zeit danach verfällt mein Anspruch…
Oder hab ich was falsch verstanden??
Wenn das so ist, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sie sollten umgehend das Gewerbe abmelden und sich arbeitslos melden, um den Anspruch geltend machen zu können.