Arbeitslosengeld nach eigener Kündigung

Hallo,

ich weiß, dass man eigentlich bei eigener Kündigung ersteinmal kein Arbeitslosengeld bekommt…wie ist es aber, wenn ich aus folgendem Grund kündige: Ich habe im November 2009 eine kleine Tochter bekommen und beziehe nun noch bis November 2010 Elterngeld…ab November gibt es dann nichts mehr und nur von dem Gehalt von meinem Partner können wir nicht leben…ich werde also wieder arbeiten gehen müssen…allerdings haben wir erst für nächstes Jahr April einen Krippenplatz für die Kleine bekommen, d.h also wir wissen nicht, was wir von November bis April machen sollen, denn einer muss zu Hause bleiben um die Kleine zu betreuen…ich würde ja also aus einem wichtigen Grund kündigen…hätte ich eventuell so eine chance auf Arbeitslosengeld??
Liebe Grüße, Janina

Hallo Janina,

ich befürchte, dass du hierbei schlechte Karten hast. Es handelt sich, so würde ich es mal interpretieren, um ein individuelles persönliches Problem, der Kinderbetreuung. Für die Agentur wird es höchstwahrscheinlich kein wichtiger Grund sein, denn du könntest dich um eine Betreuungsmöglichkeit bemühen, Tagesmutter, Krippenplatz etc. sind nur Beispiele und in der Zeit arbeiten gehen. Ohne Gewissheit, aber ich glaube nicht das du um eine Sperrfrist von 12 Wochen herumkommst.
Alles Gute und viel Erfolg
Dalmos

Hallo Janina,

Sie haben Recht, dass es eine Sperre gibt, wenn die Kündigung durch den Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin, also Sie, erfolt. Allerdings sollten Sie dann umgehend mit dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmen! Wenn Kündigungen aus besonderen Gründen erfolgen, dazu kann auch die Mutterschaft/Elternzeit gehören, sollte man dies im Vorfeld absprechen. Ich denke, dass das Arbeitsamt da mitspielen wird, vor allem, wenn Sie ab April wieder eine Stelle haben.

Sprechen Sie auch mit Ihrem Arbeitgeber! Wenn Sie ja eigentlich nicht wegwollen und auch Ihr Arbeitgeber daran interessiert ist, sie zu behalten, hat er evt. auch eine n Lösungsvorschlag.

Viel Glück auf jeden Fall bei dem Unterfangen!

Hallo,

das Problem hierbei liegt nicht nur bei der eigenen Kündigung. Klar wenn der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz für Dich als Mutter hat, bekommst Du auch keine Sperrzeit. Bei Eigenkündigung kommt es auf den Grund an. Wenn Du aber keine Kinderbetreuung für die Kleine hast, ist das Problem dass Du auch kein Arbeitslosengeld bekommen kannst, da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Dies ist eine Grundvoraussetzung. Wenn Du Dich dem Arbeitsmarkt mind. 15 Std/Woche zur Verfügung stellst, könntest Du Arbeitslosengeld beantragen. Falls Du kein Arbeitslosengeld beantragen kannst, könnt ihr immer noch Alg II (Hartz IV) beantragen. Am besten lässt Du Dich mal in der Agentur beraten.
Liebe Grüße
Marion

Hallo Janina,

in diesem Fall sollte schon ein wichtiger Grund vorliegen. Eine verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Agentur für Arbeit. Am besten sprechen Sie einmal dort vor.

Gruß

Hallo Janina,
um Arbeitslosengeld I beziehen zu können, muss die Kindesbetreuung gesichert sein, d.h. du musst dich mind. 4 Stunden am Tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen können und arbeiten gehen. Es muss auch nachgewiesen werden, durch wen/was die Kindesbetreuung gesichert ist.
Kann dein ehemaliger bzw. aktuelle Arbeitgeber nach der Elternzeit dir keinen Teilzeitarbeitsplatz anbieten?

LG Andrea

Hallo Janina,

Ich glaube nicht dass es dann aus diesen Gründen Arbeitslosengeld gibt.
Kannst Du eventuell mit Deinem Arbeitgeber sprechen, ob er Dir nicht die Kündigung gibt, somit könntest Du Dir den Anspruch sichern.

Liebe Grüße
und viel Glück!

Manuela

Guten Tag.

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen Sie beschäftigungslos und auf der Suche nach einer Beschäftigung sein. Als Begründung für Ihre Kündigung geben Sie an, das Sie zurzeit nicht arbeiten können. Also haben Sie auch für den Zeitraum, wo die Kinderbetreuung nicht sichergestellt ist, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Hi,

also grundsätzlich wäre eine Kündigung mein zweiter Gedanke. Mein erster wäre ob es vllt. mögl. wäre in Teilzeit zugehen. Die Zeit du dann nicht zuhause bist kann u.U. eine Haushälterin übernehmen oder vllt die Familie?
Viele AG helfe auch bei der Suche nach einem Platz für die Kinder der Angestellten, deswegen am besten erstmal nachfragen ob da irgendwas mögl wäre.

Mit der Sperrzeit kann ich dir nur sagen das es ermessen der Agentur für Arbeit ist ob du diese bekommst oder nicht.

LG
Stere0