Hallo,
ich weiß, dass man eigentlich bei eigener Kündigung ersteinmal kein Arbeitslosengeld bekommt…wie ist es aber, wenn ich aus folgendem Grund kündige: Ich habe im November 2009 eine kleine Tochter bekommen und beziehe nun noch bis November 2010 Elterngeld…ab November gibt es dann nichts mehr und nur von dem Gehalt von meinem Partner können wir nicht leben…ich werde also wieder arbeiten gehen müssen…allerdings haben wir erst für nächstes Jahr April einen Krippenplatz für die Kleine bekommen, d.h also wir wissen nicht, was wir von November bis April machen sollen, denn einer muss zu Hause bleiben um die Kleine zu betreuen…ich würde ja also aus einem wichtigen Grund kündigen…hätte ich eventuell so eine chance auf Arbeitslosengeld??
Liebe Grüße, Janina