Guten Tag,
Hallo,
und wie sieht die Sache aus, wenn die betroffene Person ein
berufsbegleitendes Studium starten möchte und der derzeitige
Arbeitgeber dagegen ist?
Das wäre eine traurige Sache, wenn der AG einem Mitarbeiter das Recht auf Fortbildung in der Anstellung versagt.
(
Ist das ein wichtiger Grund?
Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht, da es keine unzumutbare Härte bedeutet, andererseits auch nicht gegen Arbeitssicherheits - Vorschriften oder gute Sitten verstoßen würde.
Wurde ( falls nicht schon der Grundgedanke gewesen ) auch ein Fernstudium für die Person realisierbar ? Das würde dann mehr oder weniger nach der Arbeitszeit laufen.
Schließlich bekommt der Staat nach erfolgreichem Abschluss
des Studiums ja auch mehr Kohle vom Absolventen…?!
Da wäre real gesehen noch die Frage, ob die Person denn auch im höherem Berufsabschluss wirklich eine Anstellung fände.
( Das wäre aber nur am Rande der Eingangsfrage zu bedenken )
mfg
nutzlos