Arbeitslosengeld nach Eigenkündigung

Hallo zusammen,

wenn man selber seine Festanstellung kündigt, da man in naher Zukunft eine andere Stelle antreten möchte, tritt eine sogenannte Sperrfrist für die Beziehung von Arbeitslosengeld ein.

Durch die Zusage einer neuen Stelle ist diese Sperre hinfällig.

Ist das so korrekt? hat damit schon einer Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank und
Grüße

Peter

Hallo,

Bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund ( die Aussicht auf eine neue Stelle ist leider keiner ) wird es eine Sperrzeit geben.

Im Optimalfall dann besser die Kündigung so legen, das zwischen Austritt bei Firma A und sicherem Eintritt bei Fa. B so wenig Zeit wie möglich vergeht.

mfg

nutzlos

Guten Tag,

und wie sieht die Sache aus, wenn die betroffene Person ein berufsbegleitendes Studium starten möchte und der derzeitige Arbeitgeber dagegen ist?

Ist das ein wichtiger Grund?

Schließlich bekommt der Staat nach erfolgreichem Abschluss des Studiums ja auch mehr Kohle vom Absolventen…?!

Guten Tag,

Hallo,

und wie sieht die Sache aus, wenn die betroffene Person ein
berufsbegleitendes Studium starten möchte und der derzeitige
Arbeitgeber dagegen ist?

Das wäre eine traurige Sache, wenn der AG einem Mitarbeiter das Recht auf Fortbildung in der Anstellung versagt. :frowning:(

Ist das ein wichtiger Grund?

Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht, da es keine unzumutbare Härte bedeutet, andererseits auch nicht gegen Arbeitssicherheits - Vorschriften oder gute Sitten verstoßen würde.

Wurde ( falls nicht schon der Grundgedanke gewesen ) auch ein Fernstudium für die Person realisierbar ? Das würde dann mehr oder weniger nach der Arbeitszeit laufen.

Schließlich bekommt der Staat nach erfolgreichem Abschluss
des Studiums ja auch mehr Kohle vom Absolventen…?!

Da wäre real gesehen noch die Frage, ob die Person denn auch im höherem Berufsabschluss wirklich eine Anstellung fände.
( Das wäre aber nur am Rande der Eingangsfrage zu bedenken )

mfg

nutzlos