Arbeitslosengeld nach Elternzeit und 12 Monaten

Guten Tag,

folgender Fall:

Eine Frau kündigt am Ende Ihrer 3jährigen Elternzeit im November 2008 ihre Stelle, da Sie aus gesundheitlichen Gründen diese Arbeit nicht mehr ausüben kann.
Kann sich die Frau im November 2009 arbeitslos melden (incl. Arbeitslosengeld), weil Sie eine andere Arbeit suchen will oder sich selbständig (Gründungszuschuss) machen will?

Hi!

Eine Frau kündigt am Ende Ihrer 3-jährigen Elternzeit im November 2008 ihre Stelle, da Sie aus gesundheitlichen Gründen diese Arbeit nicht mehr ausüben kann.
Kann sich die Frau im November 2009 arbeitslos melden (inkl. Alg),

Wenn die Elternzeit versicherungspflichtig war – d. h., sie hat bis unmittelbar vor der Elternzeit bzw. vor Beginn des Mutterschutzes sozialversicherungspflichtig gearbeitet –, dann besteht auch ein Alg-Anspruch. Und mit Alg-Anspruch kann man grundsätzlich auch Gründungszuschuss (GZ) beantragen.

Bzgl. der Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen siehe unbedingt /t/aufloesungsvertrag-wg-existenzgruendung-gz/4947942/4

LG
Jadzia
(fka Liza)