Guten Tag,
folgender Fall:
Eine Frau kündigt am Ende Ihrer 3jährigen Elternzeit im November 2008 ihre Stelle, da Sie aus gesundheitlichen Gründen diese Arbeit nicht mehr ausüben kann.
Kann sich die Frau im November 2009 arbeitslos melden (incl. Arbeitslosengeld), weil Sie eine andere Arbeit suchen will oder sich selbständig (Gründungszuschuss) machen will?