Arbeitslosengeld nach gescheiterter Existenzgründu

ng?

Hi Wissende!

Nur mal eine Frage:

Ein Ex-Kollege, der zum 31.01.03 arbeotslos wurde, hat versucht, sich selbständig zu machen. Dazu hat er Überbrückungsgeld beim Arbeitsamt beantragt, was er momentan auch bekommt.
Es zeichnet sich allerdings ab, dass er von seiner Existenzgründungsidee nicht leben kann.

Wie sieht es aus, wenn er jetzt zum Atrbeitsamt geht, und wieder Arbeitslosengeld beantragen möchte?
Ist der Anspruch weg (da er ja Überbrückungsgeld bekommt), oder hat er bis zum 31.1.04 weiterhin Anspruch auf ALG - so, wie er es auch gehabt hätte, wenn er „normaler“ Arbeitsloser gewesen wäre?

Liebe Grüße
Guido

Moin, moin,

ng?

Hi Wissende!

Nur mal eine Frage:

Ein Ex-Kollege, der zum 31.01.03 arbeotslos wurde, hat
versucht, sich selbständig zu machen. Dazu hat er
Überbrückungsgeld beim Arbeitsamt beantragt, was er momentan
auch bekommt.
Es zeichnet sich allerdings ab, dass er von seiner
Existenzgründungsidee nicht leben kann.

Dann ist es auch besser aufzuhören. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende…

Wie sieht es aus, wenn er jetzt zum Atrbeitsamt geht, und
wieder Arbeitslosengeld beantragen möchte?
Ist der Anspruch weg (da er ja Überbrückungsgeld bekommt),
oder hat er bis zum 31.1.04 weiterhin Anspruch auf ALG - so,
wie er es auch gehabt hätte, wenn er „normaler“ Arbeitsloser
gewesen wäre?

Funktioniert (derzeit) noch. Wenn innerhalb bestimmter Fristen (ich weiß nicht genau, ob es drei Jahre sind) jemand seine Selbständigkeit wieder aufgibt, hat er noch den Restanspruch auf AL-Geld. Restanspruch heißt, das was zu Beginn der Existenzgründung noch an Anspruch vorhanden war. Überbrückungsgeld wird nicht angerechnet.
Was sich unsere Regierung allerdings künftig zu diesem Thema einfallen läßt, kann ich allerdings nicht sagen…

Liebe Grüße
Guido

Gruß
Tommy

Danke sehr!
Hi!

Mittlerweile wurde ihm das auch vom Arbeitsamt bestätigt

rüße
Guido