Arbeitslosengeld nach Krankeit

Hallo
ich bin seit 30.9.2012 arbeitslos, aber seit 30.11.2012 krank geschrieben.
Hier meine Frage
am 18.08 2013 werde ich 58, wenn ich nach meinem 58 Geburtstag wieder Arbeitslosengeld beantrage verlängert sich dann die Bezugsdauer auf 2 Jahre oder bleibt sie bei 1,5 Jahren.
Ich habe bereits vom 25.102012 bis 10.12.2012 Arbeitslosengeld bezogen.
Verändert sich mein damals beantragtes und genehmigtes Arbeitslosengeld bei dem Neuantrag
Wer kann mir da Auskunft geben

Hallo,

nur bei einem Neuanspruch (nach versicherungspflichtiger Tätigkeit von mind. 12 Monaten) wird das Alter berücksichtigt. Dies ist bei dir aufgrund der Krankheit nicht der Fall. Der alte Anspruch muss wieder geltend gemacht werden (in gleicher Höhe, Dauer, etc.).

Gruß

Danke für die Info
war sehr hilfreich
schönes Wochenende
mfg
Erich