Guten Tag,
WIE WIRD DAS ARBEITSLOSENGELD BERECHNET WENN MANN Zb: ZUM 31.10 GEKÜNDIGT IST ABER SCHON kRANKENGELD BEZIEHT; BEZIEHUNGSWEISE BIS DAHIN BEZIEHEN WIRD
WIR DAS KRANKENGELD FÜR DIE BERECHNUNG DES ARBEITSLOSENGELDES ANGERECHENT ODER NUR DIE LETZTE BRUTTOGEHÄLTER
GIBT ES DAFÜR GESETZE?
DANKE FÜR DIE ANTWORTEN
Kommt darauf an. Wenn voher jahrelang (oder zumindest mehr als 5 Monate) im Betrieb gearbeitet worden ist, wird das Arbeitslosengeld über das Nettoentgelt berechnet (davon 60 Prozent wenn keine Ehepartner und Kinder im Spiel sind). Ansonsten wird das Entgelt fiktiv berechnet (siehe § 132 SGB III). Dabei wird der Arbeitslose in eine Gruppe eingeteilt (z. B. was verdient ein Elektriker durchschnittlich netto?) und das Arbeitslosengeld wird anhand dieser fiktiven Daten bemessen.