Es steht eine Kündigung nach langer Krankheit an (Schlaganfall). Alter 60 Jahre; 24 Jahre im Betrieb. Kündigen wegen Krankheit ist ja möglich.
Ist es möglich Arbeitslosengeld 1 zu bekommen, oder kann die ARGE einen zum Bezug einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zwingen.
Und kann die ARGE einen zur Klage auf Abfindung zwingen.
DANK an alle, die sachdienliche Hinweise für mich haben.
reinhardbo
Guten Abend,
Es steht eine Kündigung nach langer Krankheit an
(Schlaganfall). Alter 60 Jahre; 24 Jahre im Betrieb. Kündigen
wegen Krankheit ist ja möglich.
Wenn die Kündigungsfrist (die vmtl. sehr „lang“ sein wird) eingehalten wird, durchaus möglich…
Ist es möglich Arbeitslosengeld 1 zu bekommen, oder kann die
ARGE einen zum Bezug einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
zwingen.
Möglich ist vieles…
Grundsätzlich wird natürlich von der Agentur geprüft (ggf. durch den ärztlichen Dienst), ob überhaupt eine Berufsfähigkeit vorliegt.
Wird dieses verneint bzw. eingeschränkt, könnte eine Leistungspflicht entfallen…sondern ggf. Krankengeld über die Krankenkasse in Frage kommen (das ggf. sogar höher ausfällt als ALG 1)…oder auch ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente…
Eine andere Möglichkeit wäre ggf auch ein „ganz normaler“ Rentenbezug mit Abschlägen… (Voraussetzung u. a. eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem GdB von mind. 50…bei einem Apoplex durchaus im Bereich des möglichen… - Geburt vor dem 1.1.52 ist ja gegeben…)
Bezüglich Rente am besten einen Termin bei der lokalen Rentenversicherung bzw. dem Versichertenältesten (Daten über die DRV zu erfragen)machen und sich mal beraten lassen…
Viele Wege führen nach Rom und auch zu einer finanziellen „Unterstützung“, von welcher Stelle auch immer…
reinhardbo
Gruß
MG