Arbeitslosengeld nach Qualifikationsstufen?

Hallo,

Mai 2009 befristetes Arbeitsverhältniss wurde nicht verlängert da ich schwanger geworden bin.Ich meldete mich Arbeitslos, Arbeitlosengeld wurde mach meinem Gehalt berechnet. 15. August 2009 Geburt meines Sohnes. 1 Jahr Elternzeit! Bis 14. August 2010. Da ich aber schon wieder Schwanger war und meine erneuter Mutterschaftsurlaub am 30.07.2010 wieder begann meldet ich mich für 14 Tage arbeitslos! Ich bekamm 14 Tage Arbeitslosengeld nach der Berechnung vor meiner schwangerschaft da ich ja noch offenen Anspruch hatte. 13.10.2010 Geburt meines zweiten Sohnes. 2 Jahre Elternzeit! Jetzt sind meine Zwei Kinder in Kindergarten und ich will wieder vollzeit im meinen Erlernten Ausbilungberuf arbeiten. Meine Elternzeit läuft jetzt noch bis zum 12.10.2010 falls ich bis dahin keine Arbeit gefunden habe werde ich mich wieder Arbeitlos melden, da ich ja noch restanspruch habe ( ca.250 Tage laut Bescheid) Nun meine Frage! Da ich ja in den letzten zwei Jahren keine 150 Tage Arbeitsentgeld bekommen habe, wird mein alter Arbeitlosengeld bescheid wieder genutzt oder werde ich dann neu Berechnet mit der Qualifikationsstufe?
Über hilfreiche antworten bin ich sehr dankbar!
Lieben Gruß Frau CJ

Hallo FrauCJ,

kurz und knapp beantwortet: es wird nach der Qualifikationsstufe neu berechnet, da durch die Elternzeit auch ein neuer Anspruch entstanden ist, und innerhalb der zwei Jahre vor der erneuten Arbeitslosigkeit (12.10.2012) kein Tag mit Leistungsbezug liegt.

Viel Glück

Hallo Majoma2611,

vielen Dank für die Antwort! Können Sie mir auch sagen wo so etwas steht? Denn ich war heute mal wieder bei der Agentur für Arbeit und die nette Dame am Schreibtisch sagte mir, dass ich so berechnet werde wir vor meinen Schwangerschaften, da ich ja von 15.08 - 30.08 2010 die Leistungen nochmal in Anspruch genommen habe!

Vielen Dank im Vorraus!

Gruß Frau CJ

Hallo,

Ihre Anfrage bezieht sich auf Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit). Ich kann Ihre Frage nicht eindeutig beantworten, ich bin im Rechtskreis SGB II beschäftigt. Ich empfehle Ihnen, Ihre Frage im Forum einzustellen. Da sind Kollegen von der Agentur, die Ihre Frage sicher beantworten können.