Wenn jemand seinen Realschulabschluss gemacht hat, aber bis jetzt keinen Ausbildungsplatz bekommen hat, hat er trotz keiner gezahlten Arbeitslosenbeiträge, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Oder müssen die Eltern weiter für Ihr Kind aufkommen?
Er müßte dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, wenn die weiteren voraussetzungen (Arbeitsfähigkeit, kein nennenswertes Vermögen) gegeben sind. Zu klären wäre auch, ob Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig sind. Gruß S. Kulibaba
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Da Du konkret nach Anspruch auf Arbeitslosengeld gefragt hast:
Der besteht dann, wenn man die Anwartschaftszeit (12 Monate in einem SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnis) innerhalb einer bestimmten Rahmenfrist (2 Jahre) nachweisen kann.
Die §§ 117 ff. SGB III verraten Dir nähere Details.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig behilflich sein.