Arbeitslosengeld nach Schulischer Weiterbildung?

Guten Tag

Die Situation:
Wenn jmd eine 2 Jährige Schulische Weiterbildung gemacht hat und in direktem Anschluss 6 Monate gearbeitet hat und nun auf Grund von Auftragsmangel (der letzte der kam geht als erster) Arbeitslos ist.

Auf dem Arbeitsamt sagte man das keine Berechtigt für ALG1 besteht, da in den letzten 24 Monaten nicht min 12 Monate Versicherungspflichtig gearbeitet wurde.
Desweiteren wurde gesagt, dass eine ALG1 Berechtigung vorliegt wenn man einen Tag vor Schulbeginn Arbeitslos gemeldet gewesen wäre.

Verstehe ich da nun etwas Falsch oder ist da einfach nur etwas verdammt ungerecht?

Szenario:
Wenn 2 Arbeitnehmer, die beide 6 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, der eine ohne Arbeitslosigkeit direkt in die Schule wechselt und der andere sich einen Tag Arbeitslos meldet un dann in die Schule geht. Warum ist letzterer dann für ALG1 berechtigt und der erste nicht?

Vielleicht kann mir ja jemand sagen ob ich mich täusche oder ob da eine Ungerechtigkeit vorliegt.

Hallo,

was wurde vor der 2jährigen schulischen Weiterbildung gemacht, gearbeitet oder Schuldbesuch?
Wurde die Weiterbildung vom AA gefördert/finanziert?

Mit den Antworten könnten man dann selber richtig antworten,

si

Davor wurde gearbeitet.
Und die Schule wurde nicht vom AA finanziert.