Guten Tag! Können sich Selbstständige, die ihr Geschäft aufgeben und wieder einen Job suchen möchten, eigentlich beim Arbeitsamt arbeitsuchend melden? Hat man dann irgendwelche Ansprüche, bis man einen Job hat? Oder läuft es auf HartzIV hinaus? Würde mich über Rat freuen …
Hallo,
also arbeitssuchend kann man sich bei der Arbeitsagentur jederzeit melden.
Ob ein Leistungsanspruch auf ALGI besteht hängt davon ab, ob in den letzten 2 Jahren mind. 1 Jahr Sozialabgaben gezahlt wurden (entweder vom vorherigen A.-Geber, wenn die Selbständigkeit z.B. nur 10 dauerte oder durch Einzahlung in die freiwillige Weiterversicherung während der Selbständigkeit).
War jemand vor der Selbständigkeit schon a´los, kann es auch sein, dass noch ein Restanspruch daraus besteht (dieser wird ggf. 4 Jahre „eingefroren“)Hier würde ich mich tel. an die Agentur f. Arbeit wenden, die können im PC nachsehen.
Ansonsten bliebe nur ALGII im Jobcenter zu beantragen.
VG
Claudia
Ja sicher kann sich jeder der Arbeit sucht, als solcher bei der Bundesarbeitsagentur registrieren lassen. Die Registrierung bedeutet aber nicht, dass man damit irgendwelche Ansprüche auf Leistungen erwirbt, egal ob ALGI oder Harz4. Ob man anspruchsberechtigt ist oder nicht, klärt die Arbeitsagentur oder Arge mit jedem in einem separaten Verfahren ab.
Also einfach Termin holen und vor Ort von den Experten beraten lassen, dazu sind die da
Hallo
arbeitssuchend melden kann man sich.
Ansprüche auf ALG1 hat man (nur),wenn entsprechende Beitragszeiträume vorliegen; evtl.sind aber andere Fördermittel vom AA möglich - genauere Auskunft bekommt man dann dort.
Anträge für ALG2 (und ggf. auch ALG1) gibt es hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26694/Navigation/zen…
LG
Hallo und Guten Abend,
arbeitssuchend kann man sich immer melden. Ob Anspruch auf Leistungen Arbeitslosengeld I besteht kann dort auch geprüft werden (mindestens ein Jahr beitragspflichtig beschäftigt oder in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung ist eine der Voraussetzungen für den Bezug von ALGI), ansonsten wäre ein Antrag auf ALGII - sprich HartzIV zu stellen.
Ich würde raten, erst mal hin und melden und fragen, fragen, fragen…viel Glück und Erfolg
Hallo,
arbeitsuchend melden kann man sich jederzeit. Auch wenn man das Gewerbe noch angemeldet hat oder noch beschäftigt ist.
Neben der Arbeitsvermittlung kann man dabei unter Umständen noch unterstützende Leistungen wie Bewerbungskostenübernahme, o. Ä. erhalten.
Anspruch auf Arbeitslosengeld (Agentur für Arbeit) haben Selbständige allerdings nur, sofern sie sich vor der Selbständigkeit freiwillig weiterversichert haben ($28a SGB III).
Ansonsten besteht nur die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II (Jobcenter, Kommune, ARGE) zu beantragen. Dieses wird nur bei Hilfebedürftigkeit gezahlt.
Teilweise besteht aber auch die Möglichkeit, während der Selbständigkeit aufstockend Arbeitslosengeld II zu beantragen, wenn man mit dem Gewerbe (vorübergehend) nicht genug Gewinne erzielt.
Gruß
Können sich Selbstständige, die ihr Geschäft
aufgeben und wieder einen Job suchen möchten, eigentlich beim
Arbeitsamt arbeitsuchend melden? Hat man dann irgendwelche
Ansprüche, bis man einen Job hat? Oder läuft es auf HartzIV
hinaus?
Hallo,
es gibt jetzt zwei Möglichkeiten. Besteht eine freiwillige Arbeitslosenversicherung, die mittlerweile verlängert wurde, dann kann natürlich genauso nach der Selbstständigkeit Arbeitslosengeld beantragt werden, wie man auch unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/wann-kann-ein-… nachlesen kann. Allerdings muss für die Gewährung des Arbeitslosengeldes ein wichtiger Grund für die Aufgabe der Selbstständigkeit vorliegen.
Besteht eine solche Versicherung hingegen nicht, kann der Arbeitslosengeldanspruch, der vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bestand, eventuell noch in Anspruch genommen werden. Allerdings darf er noch nicht zu lange zurück liegen. Hier sollte direkt bei der Agentur für Arbeit nachgefragt werden. Eine Meldung als Arbeitsuchender ist aber in allen Fällen möglich.