Arbeitslosengeld nach Selbstständigkeit

Wenn jemand keine Arbeitslosengeld bekommen hat, sondern, sofort nach Kündigung sich Selbstständig gemeldet und, 3 Jahre und 4 Monaten ohne freiwillige Arbeitslosenversicherung, gearbeitet hat. 01.08.2008-bis 01.12.2011.
Hat er Anspruch auf ALG ?

Hallo Alex1964…,
na klar,hat er!!! Meld dich auf deinem zuständigem Amt.

LG. von Bernd

Hallo Alex 1964,

bin nur Laie und kann keine verbindlichen Auskünfte erteilen.

Bei dem gegebenen Sachverhalt besteht meiner Meinung nach kein Anspruch auf ALG 1.

Tut mir leid, keine andere Auskunft geben zu können.

Viele Grüße

knuffel1958

Hallo Alex1964…,
na klar,hat er!!! Meld dich auf deinem zuständigem Amt.

LG. von Bernd

Abgelehnt, „nach § 123 SGB III…“
Warum ? Keinen Antwort, nur Anwartschaftszeiten und Ramenfrist…was keinen Mensch versteht !

Moin Alex…,
da hast du bestimmt gleich sämtliche Fördermittel vom Amt abgesahnt?!?!?!??? „Dann steht dir aber Sozialhilfe zu“!!!

LG. von Bernd…

Hallo,

leider besteht kein Anspruch auf ALGI, wenn nicht freiwillig einbezahlt wurde. Es sei denn, wenn man sich vor Aufnahme der Selbständigkeit mind. 1 Tag arbeitslos gemeldet hat.

Das wäre geschickt gewesen, da man auf den somit erworbenen Restanspruch 4 Jahre zurückgreifen kann (s.g. Erlöschenfrist).

Es bleibt also nur die Möglichkeit schnell Arbeit zu finden oder beim JobCenter ALG II (Hartz IV) zu beantragen.

Alles Gute
Claudia