Aufgrund von verschiedenen Meinungen unter uns Kommilitonen, wende ich mich nun mal an Euch.
Angenommen man hat eine Ausbildung abgeschlossen und wollte danach studieren. Zwischen dem Abschluss der Prüfung und Beginn des Studiums meldet man sich arbeitslos und bekommt ALG (I). Zu Beginn des Studiums ist man dann ja nicht mehr arbeitslos.
Wenn man nun nach dem Studium wieder arbeitslos ist bzw. sich selbständig machen möchte (das schafft man aber nur durch das Überbrückungsgeld), welche Fristen gelten dann?
Ich war bis gerade der Meinung, dass der Anspruch auf ALG (und somit auch auf das Überbrückungsgeld) innerhalb von 4 Jahren nach letztmaligem Anspruch auf ALG erlischt. Meiner Meinung nach müsste doch auch die Abgabe der Diplomarbeit als der Termin der „arbeitslos- Meldung“ sein und nicht das Colloquium mit der dazugehörigen Exmatrikulation.
Das Hochschulteam der Arbeitsagentur meinte, es sei die Abgabe der Diplomarbeit als Termin zu sehen, da man ab dem Zeitpunkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und sich auch „privat“ auf das Colloquium vorbereiten könnte.
Ein Kommilitone war aber gerade bei der Arbeitsagentur. Die teilten ihm mit, dass er erst nach dem Colloquium und der dazugehörigen Exmatrikulation ALG bekommen könnte.
Ich weiss, dass es viele Fragen sind; aber ich hoffe, dass ich hier einiges erfahren kann.
für die arbeitssuchend-Meldung (ist ~ 2 Jahre her) brauchte ich die Exmatrikulationsbescheinigung. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass man sich schon vor der Prüfung exmatrikulieren kann. Das müsstest du mal mit dem Prüfungsamt abchecken. Wenn das aber noch nicht akut ist, kann es natürlich immer sein, dass die Studienordnung noch geändert wird.
(Ich weiß von einem Kollegen, der das letzte Jahr seiner Doktorarbeit von Arbeitslosengeld gelebt hat. Ist aber schon etliche Jahre her, sprich, kann heute anders sein.)
Die gearbeitete Zeit vor dem Studium und der Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt. Das was man an Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, spielt keine Rolle. Wenn du Anspruch auf ALGII hast, solltest du das auch als Student beantragen können. Oder wirst du für die Diplomarbeit bezahlt?
Das Hochschulteam der Arbeitsagentur meinte, es sei die Abgabe
der Diplomarbeit als Termin zu sehen, da man ab dem Zeitpunkt
dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und sich auch „privat“
auf das Colloquium vorbereiten könnte.
Soweit ich weiß, kannst du vorher schon an Beratungsveranstaltungen teilnehmen usw. Den Satz ‚wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen‘ kenne ich auch, der ist alt.