Arbeitslosengeld neu berechnen nach mehr Lohn

Hallo,

Wie ist es denn wenn ich jetzt keinen neuen Anspruch auf Arbeitslosen Geld habe (315 Tage gearbeitet) Aber in denen 315 Tagen erheblich mehr verdient habe wie in dem letzten berechnungs Zeitraum. Habe ich dann einen Anspruch auf eine neuberechnung??

Ware echt super wenn ihr mir helfen könntet…

Ich kanns nicht - ich kenne mich mit ALG II gut aus.

Guten Tag.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Neuberechnung.

Hallo,
zu Arbeitslosengeld I kann ich leider nichts sagen.

Gruß

Hallo,

solange du nicht 360 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt warst, hast du keinen Neuanspruch erworben.

Sollte noch ein Restanspruch verliegen, wird dieser in der gleichen Höhe wie zuvor gewährt.

Gruß

Hallo,
tut mir leid, im Leistungsanspruch nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I) kenne ich mich nicht sehr gut aus.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du für die zurückliegende Zeit Anspruch auf Neuberechnung hast. Denn für die Berechnung des Leistungsanspruchs wird das vorher erzielte Arbeitseinkommen als Maßstab genommen, nicht das Arbeitseinkommen, das du nach der Arbeitslosigkeit erzielt hast.

L.G.