Arbeitslosengeld nicht für Mütter?

Hallo!

Ich wurde aus Betrieblichengründen im Mutterschutz gekündigt.Nun habe ich mit Arbeitslosengeld für ein jahr gerechnet.Aber die Dame am telefon von der arge meinte das bekomme ich so einfach nicht.ich habe 11 j gearbeitet und jetzt werde ich weil ich mutter bin bestrafft?Bin Verheiratet und ich wollte wenn der kleine 3 ist und in die KITA geht halbtags arbeiten.Er ist aber erst 19 Monate ich könnte ihn ab 16 uhr abgeben um zu arbeiten auf 400€ . Aber was muss ich jetzt tun um doch an mein Arbeitslosengeld zu kommen?Die Dame meinte ich solle Hartz4 beantragen aber dafür wird mein mann mit 2200€ wohl zuviel verdienen oder?Über Tipps was ich dem Arbeitsamt sagen muss würde ich mich sehr freuen!

Hallo Laterza,

ist das richtig, du wurdest vor mehr als 19 Monaten entlassen aus Betriebsbedingten Gründen?? Im Mutterschutz?? Hast du eine Abfindung erhalten?
Warum bist du nicht gegen die Kündigung angegangen?

Bis zur Geburt solltest du aber ALG I bekommen.

Guten Tag.
Wenn Sie weiterhin die Erziehungszeiten in Anspruch nehmen wollen, haben Sie keine Chance Arbeitslosengeld zu bekommen.
Um Arbeitslosengeld zu bekommen müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und alle Möglichkeiten nutzen Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.
Aufgrund der Erziehung des Kindes stehen Sie den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und Sie suchen ja auch zurzeit keine Beschäftigung.

Hallo,
die Arge ist nicht für Anträge auf ALG1 zuständig. Erst mal auf die Agentur für Arbeit und Antrag stellen.
Sagen musst du auf der AfA gar nichts, nur beantragen. Der Rest wird dir vom Sachbearbeiter gesagt. Nur auf die Frage achten und dann antworten.
Danach kannst du immer noch zur Arge gehen.

Hi,

also erstmal finde ich es schon ein wenig bedenklich, dass Du im Mutterschutz aus betrieblichen Gründen in der Firma gekündigt wurdest. Ich weiß nicht die Hintergründe bzw. kenn mich im Arbeitsrecht nicht ganz so aus, aber informier Dich mal bei einem Anwalt, ob das alles rechtens ist.

Die Sache mit dem Arbeitslosengeld ist für mich auch unverständlich. Wenn Du immer arbeiten warst, hast Du auch 1 Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Inwieweit ein Zusammenhang besteht hinsichtlich Mutterschaft bzw. der Aussage, dass Du nur Hartz 4 beantragen kannst, entzieht sich meiner Kenntnis.

Du solltest auf jeden Fall nach der Bekanntgabe Deiner Kündigung, spätestens jedoch jetzt zum Arbeitsamt (nicht ARGE) gehen und ALG 1 beantragen. Diese Sache solltest Du PERSÖNLICH und nicht am Telefon vornehmen. Dort soll man Dir auch in einem persönlichen Gespräch erklären, warum Du kein ALG 1 trotz 11 Jahren Arbeit erhältst.

Sofern Du tatsächlich nur Anspruch auf ALG 2 hast, könnte es mit dem Lohn Deines Mannes ein wenig schwierig werden. Sein Gehalt wird nämlich mit angerechnet und so könnte es sein, dass Du nur wenig bzw. kein Hartz 4 bekommst.

Hallo Ich wurde gekündigt weil die firma geschlossen wurde! Ist schon alles ok soweit!

Danke für deine antwort

Hallo!

Aber ich möchte ja arbeiten ab 16 uhr wäre das ja kein problem.15h pro woche sollte man können und das könnte ich ja!Versteh das nicht

Nein mein sohn ist jetzt 19 mon.Kündigung war schon ok Firma hat zu gemacht!

Nein mein sohn ist jetzt 19 mon.Kündigung war schon ok Firma
hat zu gemacht!

Hast du denn dann ALG beantragt als du den Beetrieb verlassen hast ?? Wenn nein, dann hast du jetzt keine Chance mehr ALG 1 zu bekommen nicht nach der Zeit, du kannst dir nur einen Teilzeit Job suchen, und hättest dann nach 1 Jahr wieder Anspruch auf ALG 1.
ALG 2 kannst du ganz knicken, denn dein Mann verdient zu viel, dazu kommt das Kindergeld und das Erziehungsgeld welches du denke ich auch noch bekommst.

Gruss

Hallo laterza,

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer sich dem Arbeitsmarkt mind. 15 Stunden wöchentlich zur Verfügung stellen kann.

Können Sie das wegen der Kindesbetreuung nicht, können Sie auch kein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit beziehen.

Arbeitslosengeld II wird von der Arge bei Bedürfigkeit gezahlt. Ob Sie bedürftig sind, kann ich so leider nicht feststellen. Nicht nur die Einnahmen, auch die Ausgaben werden dabei berücksichtigt.

Am besten stellen Sie für die Zwischenzeit, bis Sie sich dem Arbeitsmarkt für 15 Stunden zur Verfügung stellen können, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II.
Wenn Sie keinen Anspruch haben, wird dieser eben abgelehnt. Sie haben ja nichts zu verlieren.

Und sobald Sie 15 Stunden wöchentlich arbeiten können, stellen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld.

Viele Grüße

Hallo!

Aber ich möchte ja arbeiten ab 16 uhr wäre das ja kein
problem.15h pro woche sollte man können und das könnte ich
ja!Versteh das nicht

Guten Tag.

Dann reden Sie nochmal mit den zuständigen Vermittler.
Das Problem ist aber, das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, die Sie suchen müßten, mehr als 15h die Woche betragen.
Sie würden voraussichtlich nur einen Minijob suchen, der Gesetzgeber verlangte aber sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.

Das tut mir Leid das man dich gekündigt hat , aber darf man im Mutterschutz überhaupt gekündigt werden.Ob dir Arbeitslosen oder Hartz4 zusteht kann ich dir nicht sagen.Wünsch dir für die Zukupft viel Glück.
Gruss

Hallo auch dir
Also: du bekommst dein Arbeitslosengeld, wenn du dich a) arbeitslos meldest und b) dich für einen ganztagsjob arbeitslos meldest.
Wenn du Harts4 beantragst, bekommst wirklich nichts! (Eigene Erfahrung - auch mein Mann verdient zu viel…
ICH habe aber kein Hartz4 beantragt, wir sahen nicht ein, wohl wissend, dass ich nichts bekomme, diese unsäglichen Fragen zu beantworten!)
Also nur, wenn du dich für eine Ganztagsarbeit arbeitslos meldest, bekommst das Arbeitslosengeld - aber nur, wenn du noch nicht ausbezahlt bist!
Was ich machen würde? Mich arbeitslos melden! Du darfst ja auch 1/2 Jobs absagen… wenigstens holst so noch etwas raus… Ganz nett ist das zwar nicht - aber sind unsere Politiker derzeit nett zu uns?
Viel Glück!
zaubermaus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du wirst wohl kein Arbeitslosengeld bekommen, da du jetzt Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast. Dafür ist deine Krankenkasse zuständig und ein Antrag muss gestellt werden.
Ein Hinweis von dem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit wäre nett gewesen.
Nach dem Mutterschutz kommt das Erziehungsgeld.
Eine Unterstützung von Hartz4 ist bei dem Gehalt deines Mannes leider wirklich nicht zu erwarten.

Hielfreiche Links:
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutters…
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/elterng…

Alles Gute für Euch

Hallo, leider kann ich dir konkret nicht helfen. Aber lass dich nicht so schnell abweisen. Die wissen auch oft nicht alles. Zur Not würde ich einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten. Eine Beratung dürfte nicht allzu teuer sein. Vorher fragen. Evtl. bekommst du auch einen Beratungshilfegutschein vom Amtsgericht.

Viel Glück wünscht
Silvia