Arbeitslosengeld nur bei entspr. Arbeitsstunden

Hallo,
ist es eigentlich richtig, dass man Arbeitslosengeld nur bekommen würde, wenn man wöchentlich mindestens eine bestimmte Stunden-Anzahl gearbeitet hat? Wieviele Stunden sind das - ich hatte früher mal von über 18 wöchentlich gehört - stimmt das noch? Und wenn der Beitrag immer bezahlt wurde, aber die Stunden nicht erreicht werden, gibt es dann wirklich nichts?
Wer von Euch weiss Bescheid? Hab versucht, mir die Antwort zu er"googeln", bin leider nicht fündig geworden (oder hab mich dumm angestellt …, wer weiss).
Gruss, Eva

Hallo,
ist es eigentlich richtig, dass man Arbeitslosengeld nur
bekommen würde, wenn man wöchentlich mindestens eine bestimmte
Stunden-Anzahl gearbeitet hat?

Hallo Eva, die Voraussetzung ist innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens 12 Monaten „absolviert“ zu haben.

Wer von Euch weiss Bescheid? Hab versucht, mir die Antwort zu
er"googeln", bin leider nicht fündig geworden (oder hab mich
dumm angestellt …, wer weiss).

Dabei steht alles im SGB III (das Gesetzesdeutsch ist zwar nicht unbedingt jedermanns Spaß, aber dort findet man sämtliches Wissenswertes zum alg I) http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/s…

Die Seiten der Arbeitsagentur sind ja leider nicht so der Brüller.

MfG