ich bin mittlerweile seit fast einem jahr bei dem gleichen Arbeitgeber angestellt. Das erste halbe Jahr aber über Praktikum auf 400 € Basis und danach direkt in Teilzeit. Habe ich so trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder wegen der Geringfügigen Beschäftigung innerhalb der 1. 6 Monate nur auf Hartz IV?
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn man mind. 1 Jahr versicherungspflichtig beschäftigt war. Da eine Tätigkeit auf 400€-Basis nicht versicherungspflichtig ist, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Hallo,
die Frage ist schnell beantwortet. Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht erst, wenn man mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Ansonsten hat man nur Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB II.
Hallo,
ich bin keine Expertin für die Leistung nach dem SGB III (Alg I). Aber soweit mir bekannt ist, beginnt der Anspruch auf ALG I erst nach 12 Monaten einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Vermutlich besteht nur Anspruch auf ALG II.
ALGI gibt es leider erst, wenn man in den letzten beiden Jahren mind. 12 Mon. versicherungspflichtig gearbeitet hat (muss nicht zusammenhängend sein). Bei einem 400€ Job werden zwar pauschal Sozialabgaben entrichtet, aber nur in die Kranken- und Rentenversicherung.
So bleibt leider der Gang ins Job Center nicht erspart.
hey
du meinst mit den 400 eur sicher das du „geringfügig“ beschäftigt warst. Da bist du leider nicht Arbeitslosenversichert.
Somit (scheinst) du nur 6 Monate Beschäftigung (sozialversicherungspflichtig) zu haben.
Der Anspruch auf ALG2 setzt zusätzlich auch noch vorraus das du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst. Aber ich wünsch dir das du jetzt nicht in die Lage kommst wo du eine der beiden Leistungen in Anspruch nehmen musst.