leider habe ich nichts vergleichbares gefunden, daher hier meine Frage…
Wenn jemand 5 Jahre lang ohne Unterbrechung angestellt war und aus persönlichen Gründen gekündigt hat, anschließend 1 Monat bei einem anderen AG tätig war und wegen Geschäftsaufgabe in der Probezeit gekündigt wurde, hat die Person dann trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit? Oder gibt es hier das Gesetz, dass man mindestens ein paar Monate angestellt sein muss beim neuen AG, auch wenn man davor immer beschäftigt war, aber eben aus eigenen Stücken gekündigt hat?
Ja, der Jemand hat Anspruch auf ALG I. Allerdings muß man sich innerhalb von 3 Tagen arbeitslos melden - sonst gibt es wegen verspäteter Meldung eine Sperrzeit.
Ja, der Jemand hat Anspruch auf ALG I. Allerdings muß man sich
innerhalb von 3 Tagen arbeitslos melden - sonst gibt es wegen
verspäteter Meldung eine Sperrzeit.
Wenn der neue Arbeitsvertrag unbefristet war, droht Ihnen keine Sperrzeit, da Sie ja nicht vorhersehen konnten, das Ihr neuer Arbeitgeber sein Geschäft aufgeben wird.
lediglich die Beendigung des letzten Beschäftigungsverhältnisses wird berücksichtigt. Wurde hierbei also seitens des AG gekündigt, wird keine Sperrzeit eintreten, auch wenn der Arbeitnehmer zuvor gekündigt hatte.