Hallo zusammen,
leider habe ich nichts vergleichbares gefunden, daher hier meine Frage…
Wenn jemand 5 Jahre lang ohne Unterbrechung angestellt war und aus persönlichen Gründen gekündigt hat, anschließend 1 Monat bei einem anderen AG tätig war und wegen Geschäftsaufgabe in der Probezeit gekündigt wurde, hat die Person dann trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit? Oder gibt es hier das Gesetz, dass man mindestens ein paar Monate angestellt sein muss beim neuen AG, auch wenn man davor immer beschäftigt war, aber eben aus eigenen Stücken gekündigt hat?
Über helfende Antworten wäre ich sehr dankbar!