Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit?

Hallo zusammen,

leider habe ich nichts vergleichbares gefunden, daher hier meine Frage…

Wenn jemand 5 Jahre lang ohne Unterbrechung angestellt war und aus persönlichen Gründen gekündigt hat, anschließend 1 Monat bei einem anderen AG tätig war und wegen Geschäftsaufgabe in der Probezeit gekündigt wurde, hat die Person dann trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit? Oder gibt es hier das Gesetz, dass man mindestens ein paar Monate angestellt sein muss beim neuen AG, auch wenn man davor immer beschäftigt war, aber eben aus eigenen Stücken gekündigt hat?

Über helfende Antworten wäre ich sehr dankbar!

Hallo

tut mir leid… mein „Schwerpunkt“ ist das ALG2 nach SGB II. Zu deiner Frage könne dir die ALG 1 -Experten sicher mehr sagen :smile:

LG

Danke Lara,

kenn mich bei dem Thema leider (oder glücklicherweise) gar nicht aus, deshalb hab ich mal alle Experten zu Rate gezogen. :wink:

Grüße

Hallo,
tut mir leid, mit dem Leistungsanspruch auf ALG I kenne ich mich nicht aus.

mfg

Ja, der Jemand hat Anspruch auf ALG I. Allerdings muß man sich innerhalb von 3 Tagen arbeitslos melden - sonst gibt es wegen verspäteter Meldung eine Sperrzeit.

Vielen Dank für die Auskunft!

Ja, der Jemand hat Anspruch auf ALG I. Allerdings muß man sich
innerhalb von 3 Tagen arbeitslos melden - sonst gibt es wegen
verspäteter Meldung eine Sperrzeit.

Dazu kann ich leider nichts sagen.

Guten Tag.

Wenn der neue Arbeitsvertrag unbefristet war, droht Ihnen keine Sperrzeit, da Sie ja nicht vorhersehen konnten, das Ihr neuer Arbeitgeber sein Geschäft aufgeben wird.

Hallo,

lediglich die Beendigung des letzten Beschäftigungsverhältnisses wird berücksichtigt. Wurde hierbei also seitens des AG gekündigt, wird keine Sperrzeit eintreten, auch wenn der Arbeitnehmer zuvor gekündigt hatte.

Gruß

Sperrzeit ja oder nein: hängt maßgeblich von der Arbeitsbescheinigung von beiden Arbeitgebern ab.