Arbeitslosengeld rückwirkend und überhaupt?

Hallo an alle hier,

ich habe bis Ende März studiert. Seit Anfang April exmatrikuliert.
Arbeitsamt hat mir gesagt, dass ich kein Arbeitslosengeld bekomme, da ich nie gearbeitet habe.
Habe Mai / Juni Urlaub und freie Zeit nach Studium gemacht. Seit Juni Arbeitssuchend. Noch nichts gefunden.
Würde ich Arbeitslosengeld bekommen, wenn ich mich nun arbeitslos melde?
Bis jetzt haben mich meine Eltern monatlich minimal unterstützt, so dass es genau gereicht hat zum leben. Nun keine Unterstützung mehr. Krankenversicherung habe ich extra alleine bezahlt.
Würde ich Arbeitslosengeld bekommen?

Würde mich sehr über Antwort freuen.

Liebe Grüße

Hallo

wenn bisher keine (bzw.nicht ausreichende) Beitragszeiten zur Arbeitslosenversicherung vorliegen, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (dieses ist ja eine zeitlich begrenzte Versicherungsleistung).
Wenn du grundsätzlich (mind. 3 Std. täglich) erwerbsfähig bist und wenn entsprechende Bedürftigkeit vorliegt, hast du aber grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 („Hartz IV“ = Sozialleistung), was neben dem Regelsatz und den angemessenen Unterkunftskosten auch die Krankenversicherung mit einschließt. Der Antrag wirkt zum Monatersten zurück - d.h. wenn du noch im Juli den Antrag stellst, rückwirkend zum 1.7.

Ganz wichtig im Umgang mit dem ALG2-Träger: Immer alles nachweislich schriftlich machen bzw. einreichen - und auch andersherum auf schriftliche Bescheide bestehen ! Ansonsten hast du im Zweifelsfall nichts in der Hand und kannst ggf. auch nur schwer deine Rechte durchsetzen. Wenn du Unterlagen persönlich einreichst, die Abgabe auf einer mitgebrachten Kopie mit Stempel und Datum bestätigen lassen; ansonsten per Rückschein- Einschreiben hinschicken. Du hast das Recht, zu jedem Vorsprechen beim Jobcenter eine Begleitperson als Beistand mitzubringen (ist empfehlenswert !).

Zur Antragstellung ist kein Termin erforderlich ! Der Träger ist verpflichtet, Anträge anzunehmen und zu bescheiden. Der „Antrag“ ist deine Willenserklärung, Leistungen in Anspruch nehmen zu wollen - und diese Willenserklärung kann auch telefonisch, mündlich, per Fax oder Email o.ä. erfolgen (sollte aber , wie gesagt, im eigenen Interesse nachweislich erfolgen). Die ganzen Formulare sind „nur“ Arbeitshilfen für die Sachbearbeiter , um alle Daten gesammelt beieinander zu haben,die zur Bearbeitung deines Antrags nötig sind.

Alle Formulare für den Antrag und Ausfüllhilfen (rechts auf der Seite) findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

Noch fehlende Unterlagen können (möglichst zeitnah) nachgereicht werden. Wichtig ist, dass der Antrag überhaupt erstmal nachweislich gestellt ist, damit dir keine Leistungszeiträume verloren gehen. (Die Angabe der eigenen Telefonnummer und Email- Adresse im Antrag ist freiwillig; man muss lediglich postalisch erreichbar sein. Ich persönlich würde davon abraten, diese Angaben zu machen oder überhaupt mit dem Jobcenter zu telefonieren . „Mündliches“ hat keinerlei rechtlichen Wert, ist nicht verbindlich - und man hat im Zweifelsfall keinen verwendbaren Nachweis.)

Solltest du derzeit mittellos sein (bzw. sollte die Bearbeitung deines Antrags erkennbar längere Zeit in Anspruch nehmen), kannst du parallel zum Hauptantrag auch formlos einen Antrag auf „vorläufige Bewilligung“ stellen. Mehr dazu und allgemein zur Leistungspflicht des Trägers hier: http://hartz.info/index.php?topic=10.0
Bar- (Vorschuss)- Zahlungen sind auf Antrag möglich.

Hier noch etwas „Lesefutter“ über die ersten wesentlichen Punkte. Ist alles nicht so wild und viel, wie es aussieht… aber es ist schon besser, nicht völlig unvorbereitet beim Jobcenter aufzutauchen.Man geht dort oft von der Unwissenheit der Antragsteller und Leistungsbezieher aus… und das gereicht den Betroffenen nicht gerade zum Vorteil, vor allem was ihre Rechte angeht :wink:

ALG2- FAQ: http://hartz.info/index.php?topic=7.0
Goldene Regeln: http://hartz.info/index.php?topic=43.0
Tipps: http://hartz.info/index.php?topic=11507.0
Beistand: http://hartz.info/index.php?topic=319.0
Eingliederungsvereinbarung: http://hartz.info/index.php?topic=726.0
Kontoauszüge: http://hartz.info/index.php?topic=1844.0
Dokumente und Nachweise: http://hartz.info/index.php?topic=32844.0
Zumutbarkeit von Maßnahmen und Jobs: http://hartz.info/index.php?topic=4593.0
Unterhaltsvermutung von Angehörigen (falls du noch daheim wohnst): http://hartz.info/index.php?topic=29.0
Ortsabwesenheit: http://hartz.info/index.php?topic=22.0

Es ist im eigenen Interesse, sich (vorab) so gut wie mögich über seine Rechte und Pflichten zu informieren und sich auch bereits über Beratungsstellen u. für alle Fälle Sozialrechtsanwälte in der Nähe kundig zu machen (zu finden z.B. über http://www.my-sozialberatung.de/adressen). Auch Themenforen (z.B. http://hartz.info/ ) können bei Fragen und evtl. Problemen weiterhelfen und bieten wichtige Ratgeber- Seiten zu allen Fragen, die sich ergeben können.

Sollte einmal anwaltliche Beratung bzw. Vertretung nötig werden, kann man als Geringverdiener bzw. Erwerbsloser beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Damit kostet die anwaltliche Beratung max. 10 € Eigenbeitrag; für ein evtl. Klageverfahren wird über den Anwalt Verfahrenskostenhilfe beantragt.

LG

ALG I ist eine Versicherungsleistung, wer nicht mindestens 1 jahr Beiträge gezahlt hat, hat auch keinen Anspruch auf Leistungen.

Du müßtest einen ALG II Antrag stellen, aber bevor du das tust, solltest du dich genauestens informieren.
z.B.: www.elo-forum.org

Hallo, also dann harz4 beantragen denke ich. Arbeitslosengeld gibt es ja nur wenn man gearbeitet hat.

Hallo,

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Das ist nicht der Fall.

Daher besteht nur die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II zu zahlen, sofern der Lebensunterhalt aus eigenen finanziellen Mitteln nicht gesichert werden kann.

Gruß

Und wieviel würde Person A monatlich zustehen in etwa?

Guten Tag.

Wenn Sie bishe rnoch nie etwas zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, so haben Sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ist egal ob Sie nun arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind.

Das kann man pauschal nicht sagen. Zuerst muss mal ermittelt werden, ob überhaupt Anspruch besteht.
Das ist z.B. bei vorrangigen Unterhaltszahlungen, Ersparnissen ab einer gewissen Höhe, o. Ä. nicht der Fall.

Unter Umständen besteht auch nur Anspruch auf einen Teil der Leistungen.
Arbeitslosengeld II besteht aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Übernahme der Miet-/Heizkosten in einer bestimmten Höhe (je nach Wohnort; s. auch http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…).

Gruß

nein, alg1 gibt es erst, wenn die Anwartschaft erfüllt ist. Näheres dazu auf der Webseite der Arbeitsagentur --> Anwartschaft ALG1

Hallo,
Wenn du noch nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, steht dir Arbeitslosengeld I (nach dem SGB III) nicht zu.
Wenn du älter als 24 Jahre bist und noch zu Hause bei deinen Eltern lebst, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz4). Zumindest in Höhe des Regelbetrages plus freiwillige Krankenversicherung. Bist du unter 25 und lebst noch bei deinen Eltern, bildest du mit ihnen eine „Bedarfsgemeinschaft“. D.h. deine Eltern müssten praktisch mit dir zusammen ALG-II beantragen und ihr Einkommen und Vermögen offenbaren.
Wohnst du jedoch schon länger nicht mehr zu Hause und hast eine eigene Wohnung, spielt es keine Rolle, ob du erst 24 Jahre, jünger oder älter bist.
L.G.

Hallo

  1. ALG gibt es nie rückwirkend. Für ALG hättest du tatsächlich erst mind. 1 Jahr arbeiten müssen, da dies eine Versicherungsleistung ist die zuvor von der Arbeitslosenversicherung bezahlt wurde Maximal Hatz IV kannst du beantragen.