Arbeitslosengeld --> SEHR WICHTIG

Hallo!

Ich habe heute meinen Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld erhalten und mußte leider feststellen, daß ich nur um die 500 DM bekomme. Ich bin davon ausgegangen, daß ich so um die 900 DM bekomme, da mir ein Bekannter der beim Arbeitsamt arbeitet gesagt hat, daß man mindestens das Ausbildungsgehalt bekommt. Ich bin direkt nach der Ausbildung arbeitslos geworden. Während dem letzten Ausbildungsjahr habe ich 900 DM brutto verdient. Wäre ich übernommen worden hätte ich 1967 DM brutto verdient. Kann mir jemand von Euch sagen, ob es wirklich sein kann, daß ich nur 17,02 DM Arbeitslosengeld am Tag erhalte? Ich wäre Euch sehr dankbar für schnelle Hilfe.

Sandra

Hallo!

Ich habe heute meinen Bewilligungsbescheid über
Arbeitslosengeld erhalten und mußte leider feststellen, daß
ich nur um die 500 DM bekomme. Ich bin davon ausgegangen, daß
ich so um die 900 DM bekomme, da mir ein Bekannter der beim
Arbeitsamt arbeitet gesagt hat, daß man mindestens das
Ausbildungsgehalt bekommt.

Die _Bemessungsgrundlage_ ist mindestens das Ausbildungsgehalt. Anhand dieses ermittelten Bemessungsentgelts wird dann der Tabellensatz, sprich die Höhe des Arbeitslosengeldes ermittelt.

Ich bin direkt nach der Ausbildung

arbeitslos geworden. Während dem letzten Ausbildungsjahr habe
ich 900 DM brutto verdient. Wäre ich übernommen worden hätte
ich 1967 DM brutto verdient. Kann mir jemand von Euch sagen,
ob es wirklich sein kann, daß ich nur 17,02 DM
Arbeitslosengeld am Tag erhalte? Ich wäre Euch sehr dankbar
für schnelle Hilfe.

Es wird geprüft, was höher ist: 50% dessen,was Du nach bestandener Abschlußprüfung brutto verdient hättest oder die Ausbildungsvergütung (s.o.). Das ist dann das Bemessungsentgelt (s.o.).

Gruß
Andreas

Hallo Andreas!

Erstmal vielen, vielen Dank!

Also ist denen wohl tatsächlich ein Fehler unterlaufen, oder?!?
Genauso wie Du es jetzt erklärt hast hat mir mein Bekannter das nämlich auch erklärt. In meinen Bescheid steht als Prozentsatz auch 60%, das ist dann ja auch nicht richtig…

Sandra

Also ist denen wohl tatsächlich ein Fehler unterlaufen,
oder?!?
Genauso wie Du es jetzt erklärt hast hat mir mein Bekannter
das nämlich auch erklärt. In meinen Bescheid steht als
Prozentsatz auch 60%, das ist dann ja auch nicht richtig…

Hallo Sandra,

Da hast Du mich wohl falsch verstanden: Die Höhe des gezahlten Arbeitslosengeldes (Alg) ist abhängig vom _Bemessungsentgelt_.

Beispiel:
Ausbildungsvergütung monatlich= 1200,- DM entspricht einem wöchentlichen Bemessungsentgelt von 276,92 DM (1200*3/13)

Lohn oder Gehalt nach bestandener Ausbildung= 3000,- DM entspricht wöchentlich 692,31 DM.
Hiervon 50% ergibt ein Bemessungsentgelt von 346,15 DM.

Zugrundegelegt wird das Bemessungsentgelt i.H.v. 346,15 DM.

Die Höhe der _Leistung_ wird in Deinem Fall anhand der „60%-Tabelle“ ermittelt und ergibt so den wöchentlichen Leistungssatz (=Auszahlungsbetrag).

Gruß
Andreas

Hallo nochmal!

Entschuldige bitte, daß ich Dich schon wieder nerve.
Also ist doch alles so okay wie die es errechnet haben…
Kannst Du mir vielleicht noch sagen, was man normalerweise in so einem Fall tut? Von 500 DM monatlich kann ja kein Mensch leben und auch wenn man die 315 DM dazuverdient nicht. Kann man zusätzlich Sozialhilfe beantragen? Man kann doch sicher nicht Arbeitslosgeld und Sozialhilfe bekommen, oder? Außerdem werde ich noch Wohngeld bekommen, ich weiß aber noch nicht wieviel und das wird ja sicher auch nicht so viel sein.

Nochmals vielen Dank
Sandra

Entschuldige bitte, daß ich Dich schon wieder nerve.
Also ist doch alles so okay wie die es errechnet haben…
Kannst Du mir vielleicht noch sagen, was man normalerweise in
so einem Fall tut? Von 500 DM monatlich kann ja kein Mensch
leben und auch wenn man die 315 DM dazuverdient nicht. Kann
man zusätzlich Sozialhilfe beantragen? Man kann doch sicher
nicht Arbeitslosgeld und Sozialhilfe bekommen, oder? Außerdem
werde ich noch Wohngeld bekommen, ich weiß aber noch nicht
wieviel und das wird ja sicher auch nicht so viel sein.

Hallo Sandra,

mit dem Sozialhilferecht kenne ich mich zwar nicht aus, aber ich würde an Deiner Stelle beim für Dich zuständigen Sozialamt vorsprechen und einen Antrag auf aufstockende Sozialhilfe stellen.

Gruß
Andreas

Kann
man zusätzlich Sozialhilfe beantragen? Man kann doch sicher
nicht Arbeitslosgeld und Sozialhilfe bekommen, oder?

Natürlich kann man das. Wenn das ALG nicht zum Lebensunterhalt ausreicht, kann man ergänzende Sozialhilfe bekommen.

Gruß,
Delia