Arbeitslosengeld Sperre Ja oder Nein

Angenommen, ein Ehepaar arbeitet im einer Firma die eine Kurzarbeit angemeldet hat.
Der Ehemann hat Neuen Job gefunden, er muss aber umziehen weil die Arbeitsstelle ca. 200km entfernt ist. Die Ehefrau hat gekündigt, weil die der Ehemann im Neuen Wohnsitz folgen will.
Kann die Ehefrau Arbeitslosengeld beantragen? Wird eine Sperre ausgesprochen oder nicht?

Eigentlich sollte man sich erst erkundigen, bevor man kündigt…:smile:
Aber hier gibt es einen wichtigen Grund: Dürfte deshalb keine Sperre geben. Falls rechtswidrig doch, sofort erstmal fristwahrend Widerspruch einlegen.

Übrigens: Ein Antrag aus dem vermittlungsbudget bei der Afa könnte vielleicht was bringen, die Umzugskosten betreffend, wenmn das Einkommen nicht so hoch ist.

wenn sie selber kündigt, kann sie das sicher beantragen, wird aber zu 99% eine dreimonatige sperre des arbeitslosengeldes bekommen.

Hallo Radomir,

Das Arbeitslosengeld kann beantragt werden. Auf jeden Fall wird eine Sperre die ersten drei Monate erfolgen, da es kein Grund für die Arbeitsagentur gibt. Die Frau hat eigenständig gekündigt. Die Frau kann eine Zweitwohnung haben oder muss die Anfahrt zur Arbeit hinnehmen. Den weiten Arbeitsweg kann Sie bei der Einkommenssteuererklärung absetzen. Sicherlich möchte Sie dies nicht tun. Entweder die Sperre in Kauf nehmen oder gleich eine neue Arbeit suchen. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen und verbleibe

Mit freundlchen Grüßen

H.Langner

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Aber mal ein Wort von mir zu Ihnen: Die von der ARGE (oder wie die auch jetzt immer bei Ihnen heißen) beißen nicht. Da frage ich doch einfach mal VORHER und lasse mir dann auch noch den UMZUG bezahlen.

Weil 200 km ist für mich kein Argument. Wie viele aus den Neuen bundesländern fahren jede Woche z.T. mehr als 500 km, um eine Arbeit zu haben. Die kommen garnicht auf die Idee eines Umzugs / Nachzugs.

Aber Spass beiseite: Ich wüßte nicht, was einem Antrag entgegenspricht. Sie steht ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Da ich keine Rechtsberatung machen darf, schreibe ich einfach mal, was Bekannte von mir erlebt haben. Er war auf „0“-Stunden-Kurzarbeit in irgendeinem Kaff am AdW. Da hat er gekündigt, ist nach Berlin gezogen, hat sich dort AL gemeldet und sofort ALG I bekommen. (Jetzt hat er schon lange eine Festanstellung.)

Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/

http://www.forum-sozialhilfe.de/

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

Hallo,

ich bin für diese Frage kein Experte, habe aber nochmal im guten ALG 2- Gesetzestext geforscht und bin der Überzeugung, dass Frau ALG beantragen kann, denn sie müsste auch keinen Job annehmen der zu weit von dem Wohnort ihres Mannes entfernt liegt. Ich definiere 200 km als zu weit, denn das sollte die räumliche Entfernung trotz der Zumutbarkeit der Flexibilität überschreiten, da ist man ja den halben Tag am pendeln. Desweiteren schriebst du von Kurzarbeit, also handelt es sich nach meinem Verständnis nichtmal um einen Job mit Zukunft, von daher ist ein neuer Job ja sinnvoll, dass Mann seine Frau nicht zurücklässt und eine Fernbeziehung geführt wird, sollte allgemein Verständnis hervorrufen. Ich würde es drauf ankommen lassen und für den Fall einer Sanktionierung/Sperre in den Widerspruch gehen und wie oben geschrieben argumentieren, außerdem müsste das Jobcenter im Fall, dass deine Frau mitkommt und weiter in der alten Heimat arbeitet die Kosten des Pendelns bezahlen, das sollte ein weiteres Argument sein, trotzdem drauf vorbereitet sein, dass es u.U. ein langer Weg sein kann.

Hallo Radomir,

Meines Wissens würde in diesem Fall eine Sperrzeit eintreten. Grundsätzlich muss jeder alles tun, um den Bezug von Sozialgeldern oder Arbeitslosengeld zu vermeiden oder zu vermindern. Nur aus wichtigem Grund kann man eine Arbeitsstelle kündigen. Ein Umzug zum Lebenspartner oder bei Hochzeit wird als wichtiger Grund aber kaum anerkannt werden, da es heute viele Paare mit einer Fern- oder Wochenendbeziehung gibt.
Dennoch würde ich mich an die Arge wenden und besonders im Hinblick auf die angemeldete Kurzarbeit nach einer Stelle im Wohnort des Mannes suchen. Bis es soweit ist, kann sie ja mit ihrem Mann umziehen und behält am jetzigen Arbeitsort eine Zweitwohnung. Die Kosten hierfür können steuerlich geltend gemacht werden. Eine weitere Möglichkeit – sie behält den jetzigen ersten Wohnsitz bei und macht dann Familienheimfahrten geltend. Tägliches pendeln dürfte wohl nur in Frage kommen bei günstigem Bahnanschluss und Bahncard100 oder günstiger Monatsnetz- oder Monatsstreckenkarte.
Vielleicht kann die Frau ja auch mit dem jetzigen Arbeitgeber über die Arbeitszeiten verhandeln, um mehrere Tage hintereinander frei zu haben…
Auf jeden Fall keine Kündigung ohne vorherige Absprache mit der Arge (schriftliche!! Vereinbarung).

LG
Franz57

Hallo,

die Frage würde ich direkt mit dem Arbeitsamt abklären, da man es nicht generell beantworten kann.

mfg