Arbeitslosengeld sperre wegen nicht wieder melden

Ich habe mich zu den Sommerferien hin arbeitslos gemeldet. Habe da angegeben, dass ich zum 22.8.12 wieder in Beschäftigung bin. Das ist allerdings nicht so gekommen. Jetzt habe ich mich die letzten Jahre immer als arbeitend wieder bei der Arge zurückgemeldet und dachte mir jetzt, dass ich, da ich ja noch arbeitslos bin, nichts weiter sagen muss und alles so weiter geht. Bis ich jetzt den Aufhebebescheid bekommen habe. Was soll ich jetzt machen?

Hallo,

ich ‚staune‘, daß dem HiobCenter die mündliche Aussage genügt, man stehe ab dann und dann wieder in Lohn und Brot. Umgekehrt muß man sich nach jeder Maßnahme, Kur- oder Krankenhausaufenthalt zurückmelden, um weiter seine Stempelgroschen zu erhalten.

Es ist ein wenig wie bei Handyverträgen: Abschließen kannst du alles mit einem Mouseklick. Aber wehe, wehe, du willst kündigen und dann noch deine alte Rufnummer mitnehmen, dann tobt sich das Bürokratie-Monster so richtig aus.

Du hast zwei Möglichkeiten:

  1. Du schreibst an dein zuständiges Sozialgericht und verklagst das Arbeitslosenamt. Mußt natürlich erwähnen, daß du denen noch den Arbeitsvertrag zuschicken wolltest, und weil du das nicht getan hast, dachtest du, es geht alles weiter wie zuvor. Nicht in deinen kühnsten Träumen hättest du mit diesem Bescheid gerechnet.

  2. Du gehst selbst zum Aamt und läßt dir einen Termin beim ‚zuständigen‘ Sachbearbeiter geben, der allerdings nie derjenige ist, der die Sperre zu verantworten hat. Der ist dann leider krank, im Urlaub oder auf einer Fortbildung. Vielleicht hat man dort Einsehen und gibt dir erstmal den sog. Beruhigungshunderter - dann hast du schon so gut wie gewonnen.

Bei Licht betrachtet, sind deine Chancen eher bescheiden, denn das Rückmelden ist das A und O beim HiobCenter.

Die Vorlage einer Klageschrift müßte hier noch irgendwie bei meinen Unterlagen herumschwirren. Wenn du die nicht findest, einfach nochmal mailen.

LG

Martin