Hallo zusammen,
ich habe auf der ARGE Homepage gelesen, dass die Sperrfrist immer mindestens 1/4 des Anspruchszeitraums beträgt. Weiterhin steht dort, dass der gesamte Anspruch erlischt, bei Erreichen von insgesamt 21 Wochen. Rechne ich jetzt für den Fall eines über 60-jährigen mit einem Gesamtanspruch von 24 Monaten, so sind das alleine ja schon 26 Wochen (>21) oder ein halbes Jahr. Damit würde ja schon bei einem Verstoß, z. B. Erhalt eine Abfindung, der gesamte Anspruch erlöschen.
1) Stimmt die Rechnung so und gibt es Sonderregelungen für Menschen ab 60 Jahren, falls das so ist?
2) Was geschieht, wenn ein Anspruch in Höhe von 24 Monaten bestehen würde, der potenziell Arbeitslose, aber nur noch 18 Monate arbeiten muss bis er oder sie sein Rentenalter erreicht?
3) Würde sich der Rentenanspruch auf 18 Monate reduzieren?
4) Würde sich in dem Fall die Sperrzeit auf (18*1/4) 4,5 Monate (18 Wochen Info der ARGE dazu:
Rechtsfolgen
Der Eintritt einer Sperrzeit bewirkt das Ruhen der Leistung, die Minderung der Anspruchsdauer und die Auffüllung des „Sperrzeitkontos“.
Das Ruhen bedeutet, dass Ihnen Arbeitslosengeld für die Dauer der Sperrzeit nicht gezahlt wird.
Ihre Anspruchsdauer vermindert sich außerdem um die Tage der Sperrzeit (bei einer 12-wöchigen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe mindestens um ein Viertel der Anspruchsdauer).
Beispiel:
Bei einer Anspruchsdauer von 24 Monaten vermindert sich diese um 6 Monate.
Ihr gesamter Leistungsanspruch erlischt, wenn Sie nach Entstehen des Anspruches Anlass zum Eintritt von Sperrzeiten mit einer Gesamtdauer von mindestens 21 Wochen geben.