Arbeitslosengeld steuerfrei ?

Hallo,

Meine Frau bezieht im letzten Jahr Arbeitslosengeld. Das Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass dieses Arbeitslosengeld mitberchnet wird, um den Steuersatz meiner Einkommensteuer zu berechnen.
Ich dachte, dass Arbeitslosengeld steuerfrei ist. Wer kann mir Bescheid geben, wie Arbeitslosengeld besteuert werden muss ? und wo ist das Gesetz für diese Berechnung ?

Vielen Dank

hallo xiu,
ich habe zwei nachrichten für dich, eine gute und eine schlechte:

die gute zuerst:
arbeitslosengeld ist einkommensteuerfrei, s. § 3 Nr. 2 EStG http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/p3af8….

die schlechte lautet:
Hat ein zeitweise oder während des gesamten Veranlagungszeitraums unbeschränkt Steuerpflichtiger Arbeitslosengeld bezogen, so ist auf das nach § 32a Abs. 1 zu versteuernde Einkommen ein besonderer Steuersatz anzuwenden. (s. § 32 b Abs. 1 Nr. 1 EStG http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/p32ba…).

Der besondere Steuersatz nach Absatz 1 ist der Steuersatz, der sich ergibt, wenn bei der Berechnung der Einkommensteuer das nach § 32a Abs. 1 zu versteuernde Einkommen vermehrt oder vermindert wird um die Summe der Leistungen (Arbeitslosengeld) nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (§ 9a Satz 1 Nr. 1), soweit er nicht bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar ist; (s. § 32 b Abs. 2 Nr. 1 EStG).
Das Finanzamt bezieht deshalb für die Ermittlung eures persönlichen steuersatzes (Splittingtabelle) zu Recht das Arbeitslosengeld deiner Frau mit ein.

Um dies zu vermeiden, müssten du und deine Frau jeweils Antrag auf getrennte Veranlagung stellen. Deine Ehefrau hätte dann (vorausgesetzt, sie hat keine weiteren Einkünfte im Veranlagungsjahr gehabt) keine Einkünfte, die zu versteuern sind. Du selbst müsstest Deine Einkünfte statt nach der Splittingtabelle nach der Grundtabelle versteuern. Ob dies im Endeffekt günstiger ist und ihr insgesamt gesehen weniger Einkommensteuer zahlen müsst, hängt davon ab, wie hoch das Arbeitslosengeld deiner Frau war (es müsste schon sehr hoch gewesen sein) und wie hoch deine eigenen Einkünfte waren (die müssten schon ziemlich niedrig gewesen sein).

viele grüße
gunnar

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hallo xiu,
hallo gunnar,

Der besondere Steuersatz nach Absatz 1 ist der Steuersatz, der
sich ergibt, wenn bei der Berechnung der Einkommensteuer das
nach § 32a Abs. 1 zu versteuernde Einkommen vermehrt oder
vermindert wird um die Summe der Leistungen (Arbeitslosengeld)
nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (§ 9a Satz 1 Nr. 1),
soweit er nicht bei der Ermittlung der Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit abziehbar ist; (s. § 32 b Abs. 2 Nr.
1 EStG).

mensch gunnar, ob das xiu verstanden hat? ich haenge mal eine beispielsberechnung an. den absatz von oben musste ich mir auch 2x durchlesen…

bsp:

eheleute, EM bruttogehalt 54.000,- DM, keine weiteren werbungskosten! EF 22.000 ALG, keine weiteren einkünfte.
sonstige abzugsbeträge für: vorsorgeaufwendungen, sonderausgaben, aussergew. belastungen = 12.000 DM (angenommen).

berechnung:

EM 54.000

  • 2.000 Arbeitnehmerpauschbetrag
    = 52.000 Gesamtbetrag der Einkünfte
    -12.000 Abzüge „für alles mögliche“ *grins*
    = 40.000 zu versteuerndes Einkommen

hierauf entfallen nach 2000er splittingtabelle eigentlich nur 3.200 DM ESt. dies entspricht einen durchschnittsteuersatz von 8% vom zvE!

aber finanziell verfügt ihr noch über 22.000 arbeitslosengeld, was zwar steuerfrei ist, aber hier soll durch die steuerfreiheit „nicht die progression aus eurem tarif genommen“ werden.

—>

40.000 zvE wie oben

  • 22.000 Arbeitslosengeld
  • 2.000 Arbeitnehmerpauschbetrag weil EF keine weiteren
    Eink. aus § 19 EStG hatte!
    = 60.000 DM

hierauf würden aber 8.596 DM ESt entfallen. dies entspricht einem durchschnittsteuersatz von 14,3266%.

dieser prozentsatz wird nun als ESt von den 40.000 DM festgesetzt. also: 5.730 DM. es entfallen also defacto doch 2.530 DM ESt auf ´das ALG…

das zu steuerfreiheit :wink:

ich hoffe nun ist gunnar’s beitrag etwas verständlicher geworden!

gruesse vom

showbee

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danke showbee, für die modellrechnung.
der (zitierte) gesetzestext ist tatsächlich schwer verständlich.
viele grüße
gunnar

Herzlichen Dank ! Ich habe verstanden …oT !

danke showbee, für die modellrechnung.
der (zitierte) gesetzestext ist tatsächlich schwer
verständlich.
viele grüße
gunnar