Arbeitslosengeld: Steuerklassenwechsel empfohlen?

Hallo zusammen:

ich habe eine Frage zu folgendem Hintergrund:

Ehefrau ist Steuerklasse 5 und Ehemann ins Steuerklasse 3 + 2 Kinder.

Ehemann bezieht seit kurzem Arbeitslosengeld.
Ehefrau arbeitet seit kurzem Vollzeit.

Arbeitslosengeld d. Ehemannes wurde auf SK 3 + 2 Kinder berechnet.

Wenn aber die Ehefrau in SK 4 + 1 Kind wechselt (und der Ehemann folglich auch), hat der Mann zwar dann weniger Arbeitslosengeld, sie aber dafür mehr netto.

Dies würde im Endeffekt ein Plus von ca. 90 € netto bedeuten im Gegensatz zu SK 5 + SK 3 / 2 Kinder.

Nun wurde gesagt, die Steuerklassen NICHT zu wechseln und alles so belassen, denn man bekommt eh die Differenz vom Finanzamt bie der Steuererklärung zurück.
Außerdem sollte man immer schauen, daß man das Höchstmögliche an Arbeitslosengeld bekommt, denn eine Minusdifferenz würde man vom Finanzamt NICHT zurückbekommen!

Wer kann pauschal was dazu sagen???

Vielen Dank vorab!!!

Moinsen,

was hat die Lohnsteuerkarte mit dem Arbeitslosengeld zu tun?!? Die Lohnsteuerkarte wird benötigt, wenn man ein Beschäftigungsverhältnis eingeht, als dort dann Lohnsteuer abhängig von der Lohnsteuerklasse und des Kinderfreibetrages einbehalten wird.

Das Arbeitslosengeld wird zwar anhand des Lohnes ermittelt, aber die Lohnsteuerklassen haben bei Erhalt von Arbeitslosengeld keinen Einfluss… Was sollte denn vom Arbeitslosengeld einbehalten werden?

Viele Grüße
e

Hi!

Das Arbeitslosengeld wird zwar anhand des Lohnes ermittelt, aber die Lohnsteuerklassen haben bei Erhalt von Arbeitslosengeld keinen Einfluss… Was sollte denn vom Arbeitslosengeld einbehalten werden?

Vom Alg-Auszahlungsbetrag nicht, aber vom Alg-Bemessungsentgelt! Das ist nämlich brutto!
Ich empfehle mal die Lektüre dieses älteren Artikels von mir, aus dem hervorgeht, wie sich das Alg berechnet: /t/alg-i-berechnung/5038956/4

Ich zitiere: "Als zweiter Schritt wird das Leistungsentgelt (LE) ermittelt. Dazu wird das BE (also das durchschnittliche tägliche Brutto des BZ) um folgende pauschalierte Abzüge vermindert (§ 133 (1) Nr. 1 – 3 SGB III):
_ 1. eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21 Prozent des BE,
2. die Lohnsteuer, die sich […] in dem Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist, ergibt [das bedeutet (auch nach Abs. 2) auf gut Deutsch nix anderes, als dass dem Alg die am Tag der Arbeitslosmeldung gültige Lohnsteuerklasse zugrundegelegt wird] und
3. den Solidaritätszuschlag._ "
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__133.html

Nicht umsonst muss man sich einen Wechsel von der V in die III während des laufenden Alg-Bezugs von der AA genehmigen lassen, weil das nämlich den Auszahlungsbetrag erhöht! (Das ist auch der Grund, warum ein Wechsel meistens abgelehnt wird.)

Gruß
Jadzia

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Guten Tag,

Moin Jadzia,
danke für den Hinweis. Eigentlich wollte ich nix anderes als das sagen, habe mich wohl aber ein wenig undeutlich und unglücklich ausgedrückz!
Schöne Grüße
e

Hallo und guten Morgen!

erstmal Danke für die Infos!

Jedoch soll in diesem Fall ja bezüglich des ARBEITSLOSENGELDES nicht von der ungünstigen Steuerklasse 5 in die günstigere Steuerklasse 3 + 2 Kinder gewechselt werden sondern beide (Arbeitnehmer und Alg-Empfänger) in SK 4 + je 1 Kind. Da würde das AA ja sicherlich nichts dagegen haben :smile:

Insgesamt würde ein Wechsel nach SK 4 + je 1 Kind ein höheres Netto INSGESAMT ergeben (auch wenn das Alg-Geld ja geringer bei SK 4 + 1 Kind als bei SK 3 + 2 Ki ist).

Es wurde davon ausgegangen, daß sich das Arbeitslosengeld ändert, wenn man die Steuerklasse bei bereits laufendem Arbeitslosengeld wechselt!
Und es wäre ja laut meiner Frage ein Wechsel zu Gunsten der arbeitenden Person (sie würde ja mehr netto haben) und die Person mit dem Alg würde ja dann theoretisch weniger kriegen.

Soll man generell in so einem Fall wechseln oder ist es ratsam, dass der Bezieher des Alg bei SK 3 + 2 Ki bleibt und der Arbeitnehmer bei SK 5??
Kann der Arbeitnehmer dann davon ausgehen, daß er eine Rückerstattung bekommt vom FA??

Sorry für die vielen Sätze, aber ich hoffe, Ihr versteht, was ich wissen möchte!!!