Hi!
Das Arbeitslosengeld wird zwar anhand des Lohnes ermittelt, aber die Lohnsteuerklassen haben bei Erhalt von Arbeitslosengeld keinen Einfluss… Was sollte denn vom Arbeitslosengeld einbehalten werden?
Vom Alg-Auszahlungsbetrag nicht, aber vom Alg-Bemessungsentgelt! Das ist nämlich brutto!
Ich empfehle mal die Lektüre dieses älteren Artikels von mir, aus dem hervorgeht, wie sich das Alg berechnet: /t/alg-i-berechnung/5038956/4
Ich zitiere: "Als zweiter Schritt wird das Leistungsentgelt (LE) ermittelt. Dazu wird das BE (also das durchschnittliche tägliche Brutto des BZ) um folgende pauschalierte Abzüge vermindert (§ 133 (1) Nr. 1 – 3 SGB III):
_ 1. eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21 Prozent des BE,
2. die Lohnsteuer, die sich […] in dem Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist, ergibt [das bedeutet (auch nach Abs. 2) auf gut Deutsch nix anderes, als dass dem Alg die am Tag der Arbeitslosmeldung gültige Lohnsteuerklasse zugrundegelegt wird] und
3. den Solidaritätszuschlag._ "
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__133.html
Nicht umsonst muss man sich einen Wechsel von der V in die III während des laufenden Alg-Bezugs von der AA genehmigen lassen, weil das nämlich den Auszahlungsbetrag erhöht! (Das ist auch der Grund, warum ein Wechsel meistens abgelehnt wird.)
Gruß
Jadzia