Salü zämmä,
folgende fiktive (aber nicht unmögliche) Situation:
Ein Arbeitnehmer ist chronisch krank und sein Einsatz für den Arbeitgeber schwer planbar. Um etwaigen Nachteilen einer Kündigung zu entgehen, willigt er in einen Auflösungsvertrag ein. Im Falle eines vorliegenden Attestes, würde er vom Arbeitsamt keine Leistungskürzung im Zuge des Auflösungsvertrages hinnehmen müssen.
Würde aber eine vom bisherigen Arbeitgeber gezahlte Abfindung auf die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit angerechnet werden und diese somit mindern?
Vielen Dank schonmal für eure sachkundigen Beiträge! 