Arbeitslosengeld trotz Aufhebungsvertrag

Hallo Zusammen!
Wenn ein Arbeitgeber einem angestellten Berufskraftfahrer, die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages anbietet,weil er ihm kein Tätigungsfeld mehr anbieten kann,z.b.ein Kunde ist weggefallen,hat der Angestellte dann Anspruch auf Arbeitslosengeld,wenn der Arbeitgeber diesen Grund in dem Aufhebungsvertrag mit angibt?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Hallo,

wenn der Arbeitgeber diesen Grund in dem
Aufhebungsvertrag mit angibt?

Der AG kann da alles mögliche rein schreiben. Die Frage ist doch, warum der AG dann nicht ordnungsgemäß kündigt, sondern mit dem AN einen Aufhebungsvertrag macht/machen will. Mal abgesehen davon, was darin vereinbart werden soll (z.B. Verkürzung der Kündigungsfrist bei Zahlung einer Abfindung usw.).

MfG

Im Sinne der Sperrzeitregelung stellt ein Aufhebungsvertrag eine eigene Kündigung dar. Man unterschreibt ja quasi seine Zustimmung zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
Somit zweite Frage: ist bei dem Aufhebungsvertrag die normal geltende Kündigungsfrist eingehalten. Wäre dies so, und der AG bestätigt dass der AN im Falle der Nicht-Annahme, zum gleichen Zeitpunkt (!) gekündigt worden wäre, tritt normalerweise auch keine Sperrzeit ein.

Die geschilderte Situation gibt dies aber nicht her. Zudem war die erste Antwort ja richtig. Warum kündigt der Ag nicht wenn er keine Aufträge hat. Durch die Anerkennung dieser Argumentation würde ja der AN (unüblicherweise) das AG Risiko tragen. Zudem: wer einen Aufhebungsvertrag schließt kann nachher, evtl geläutert, diesen nur schwer vor dem Arbeitsgericht angehen. Eine normale Schutzklage ist in der Regel ausgeschlossen.
Fazit: sehr skeptisch zu betrachten! Nie unter Druck im Büro unterschreiben.