Liebe Gemeinde :o)
Nehmen wir an, Herr X ist seit fast 10 Jahren in einem festen Arbeitsverhältnis.
Nun meldet er ein Nebengewerbe an um seine monatlichen Einkünfte gering aufzubessern. Nach einigen Wochen verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage seiner Arbeitgebers und er erhält die Kündigung.
Hat er vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder gibt es Voraussetzungen?
Herzlichen Dank für die Lösung des Problems!
hallo jana,
natürlich hat er anspruch auf das volle arbeitslosengeld, da er ja 10 jahre lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.
den nebenverdienst darf er auch trotzdem beibehalten, allerdings gibt es da einschränkungen wie viel von den einnahmen er behalten darf, ggf. wird ihm ein bestimmter betrag vom arbeitslosengeld abgezogen.
wie hoch sind denn die einnahmen des nebenverdienstes?
gruss
paragraphenmaus