also ich studiere BWL an einer FH und wir sollen heraus finden, wo finanzielle Lücken in unserem Sozialnetz bestehen, die man beseitigen könnte.
Also da ist mir eine Sache in den Kopf geschossen:
Jemand bezieht ALG I und wird ab August zur Schule gehen, um seine Fachhochschulreife zu ergattern. Er sagt der AfA aber nicht, dass er zur Schule geht und tut einen auf arbeitssuchend. Er bekommt weiterhin seine volle Unterstützung.
Bekommt die Agentur für Arbeit dies mit? Wenn ja, mit welchem System wird dies sichergestellt? Gibt es Möglichkeiten dies zu umgehen? Wenn ja was kann man dagegen tun?
Ich wäre euch für Vorschläge sehr dankbar. Das würde meine Arbeit erleichtern…
Man braucht gar nicht zu verschweigen, dass man als Alg-Bezieher gleichzeitig Schüler ist. Mit der Arbeitslosmeldung erklärt man, dass man für eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden in der Wochen zur Verfügung steht. Bei Schülern wird grundsätzlich vermutet, dass das nicht der Fall ist. Diese Vermutung kann man widerlegen durch Nachweis und Darlegung, dass man 15 Stunden in der Woche arbeiten kann. Dann gibt es auch weiter Alg. (siehe § 120 Abs. 2 SGB III) http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__120.html
natürlich volle Leistung. Die Voraussetzungen für das volle Arbeitslosengeld liegen ja vor:
Beschäftigungsloser Arbeitnehmer
Eigenbemühungen, die Arbeitslosigkeit zu beenden
den Vermittlungsbemühungen der Agentur zur Verfügung stehen
(vgl. § 119 SGB III)
Ein Knackpunkt könnte nur sein, dass durch die Lehrpläne die ordnungsgemäße Erfüllung der schulischen Ausbildung nicht gewährleistet ist, wenn eine 15-stündige Beschäftigung ausgeübt wird.
WEnn jemand vorher bei einer 40 Stunden Woche einzahlt aber nur 15 Stunden arbeiten will, dann bekommt er nicht die VOLLE LEISTUNG! Sondern knapp unter 50 %
bitte nicht etwas unterstellen, was nicht geschrieben wurde. Es wurde nirgendwo behauptet, dass jemand nur bereit ist 15 Stunden zu arbeiten. Es geht um die Erfüllung der „Voraussetzung der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen“. Dazu reicht eine Mindestzeit von 15 Stunden aus. Ist diese Voraussetzung mit den anderen Bedingungen erfüllt, dann gibt es auch volles Alg.
Bevor etwas anderes behauptet wird, bitte vorher die Quellenangaben der §§ 117 - 120 SGB III durchlesen.
Zunächst mal bekommt man kein Alg, wenn man nicht arbeitslos gemeldet ist. Das zählt zu den Anspruchsvoraussetzungen.
Es ist übrigens nicht nötig, der Agentur zu verschweigen, dass man noch zur Schule geht oder studiert. Die Agentur hat dafür sogar extra einen Fragebogen, um die Verfügbarkeit direkt bei der Antragsabgabe zu prüfen.
Außerdem macht man sich strafbar, wenn man absichtlich falsche Tatsachen auf dem Antrag oder bei der Arbeitslosmeldung angibt oder später verschweigt. Ich sag da nur „Mitteilungspflicht“. Das unterschreibt man sogar im Antrag. Vergehen können und werden mit Ordnungswidrigkeiten bestraft.
Schule sowie Studium schließen die Verfügbarkeit generell nicht aus.
Auf kurze oder lange Sicht wird es sowieso auffliegen, wenn jemand zu Unrecht Leistungen bezieht. Da gibt es so einige Mittel und Wege…
Im Übrigen frage ich mich, was diese Fragestellung damit zu tun hat, „finanzielle Lücken zu beseitigen“. Du fragst doch danach, wie man das „System der Agentur umgehen kann“… Klingt eher so, als würde das noch mehr finanzielle Lücken schaffen - und zwar in den Taschen der Steuerzahler…
Hoffen wir, dass diese Frage wirklich nur aufgrund deines Studiums aufkam und nicht, weil irgendjemand vllt versucht, dieses System absichtlich zu umgehen und durch dieses Forum ein paar Tipps zu ergattern…