Moin, moin.
Ich habe mal gehört, dass Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, nur eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Woche an ihrem eigenen Haus werkeln dürfen! Stimmt das so und wenn ja, wo kann ich entsprechende Gesetze o. Ä. finden!
Besten Dank im Voraus
Heiner
Hallo und moin,moin,
dass gibt´s auch nicht in Ostfriesland oder an der Küste. Wenn jemand an seinem Eigentum herumbaut, sind das Eigenleistungen,die er ja auch nicht bezahlt erhält.Desweiteren stellt dieses auch keinen Verstoss gegen die Verfügbarkeitsreelung dar. Wenn er jedoch einen Alg-Empfänger dort „wuppen“ lässt, ist dass a) strafbar b) führt es dazu, dass es auch Ärger mit dem Amt gibt.
In diesem Sinne.
Gruß aus dem Weserbergland von Jürgen
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