Arbeitslosengeld u. erleichterten Voraussetzungen

Hallo,

nehmen wir mal an, eine Arbeitnehmerin verliert mit 60 Jahren ihren Job.
Das Arbeitsamt legt ihr nahe, „Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen“ zu beziehen.
Da ist von einem § 428 SGB III die Rede.
Da soll man unterschreiben, dass man nicht mehr an einer weiteren Vermittlung interessiert ist und angeblich trotzdem volles Arbeitslosengeld bekommen, im angenommenen Fall 32 Monate lang.
Danach muss Altersrente beantragt werden.

Ist da noch irgend ein Haken dran ?
Sollte es einem in diesem Fall das Arbeitsamt so leicht machen ?
Welche Vorteile gehen verloren, wenn man auf dieses Angebot eingeht ?

Danke im Voraus
Frank

Hallo,

solche Bedenken wie von Dir höre ich jedesmal bei der Beratung dazu. Wir sagen, daß wir Dich nicht mehr vermitteln, dafür haben wir den Vorteil, daß Du für uns aus der Statistik raus bist.
Nachteile gibt´s keine, Du mußt spätestens dann in Rente gehen, wenn Du vollen Anspruch ohne Abzüge auf Altersrente hast…vermutlich erst mit 65.
Anspruch auf Deine 32 Monate Alg hast Du, auf Alg II besteht allerdings auch mit dieser Regelung kein Anspruch, da wird nach Bedürftigkeit gezahlt.

Holger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Frank, Sorry Holger,

da möchte ich doch weitreichendere differenzierte Quellen angeben, denn anscheinend arbeitet Holger für die Arbeitsagentur.

Hallo,

solche Bedenken wie von Dir höre ich jedesmal bei der Beratung
dazu. Wir sagen, daß wir Dich nicht mehr vermitteln, dafür
haben wir den Vorteil, daß Du für uns aus der Statistik raus
bist.
Nachteile gibt´s keine

ach ja?
http://www.flegel-g.de/druck-durch-BA-0010.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,313618,00.html

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,2176885,00…

Du mußt spätestens dann in Rente
gehen, wenn Du vollen Anspruch ohne Abzüge auf Altersrente
hast…vermutlich erst mit 65.
Anspruch auf Deine 32 Monate Alg hast Du

Woher weißt du wie lange Frank Anspruch erworben hat?

auf Alg II besteht
allerdings auch mit dieser Regelung kein Anspruch, da wird
nach Bedürftigkeit gezahlt.

hier fehlt mir der Hinweis, was dies bedeuten kann

LG Jadzia

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Hi Frank,

lass dich nicht durch die Links von Jadzia verwirren. Diese Artikel beziehen sich ausnahmslos auf Bezieher von ArbeitslosenHILFE, die künftig AlgII erhalten werden - oder auch nicht, wenn sie nicht bedürftig sind.
Für einen Bezieher von ArbeitslosenGELD ergeben sich durch die 428er-Regelung wirklich keine Nachteile. Unser gemeinsamer Gesetzgeber (nicht die Agentur für Arbeit) wollte damit lediglich die Arbeitslosenstatistik schönen.

Gruß
Otto

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Hi Otto,
findest du es schlimm, wenn ich darauf hinweise, dass man die individuelle Situation beleuchten muss, um genau! beurteilen zu können, wie sich die Gesetzeslage auf ihn auswirkt?

Ich denke, wenn da schon ein E x p e r t e ist, der offensichtlich direkt an der Quelle sitzt, wäre es wünschenswert (für mich ist es selbstverständlich), dass man sich hier im Forum darauf verlassen kann, dass der Rat auf die genauen Fakten abgestimmt ist.
Durch pauschale Äußerungen kann sonst einiges verfälscht werden.

Hier weiß ja keiner, ob Frank ALG oder AlHi bekommt. Und innerhalb von 5 Jahren (60-65)könnte er ja von AlG in Alhi „rutschen“ und somit unter Alg 2 sprich Hartz IV fallen und er IST dann eben betroffen.
Darauf wurde nicht eindeutig hingewisen.
Darum erlaubte ich mir, meine (denke ich doch)freundlich ausgedrückte Ergänzung.

Ich fände es wünschenswert, wenn Experten vorsichtig und gewissenhaft ihre Ratschläge geben.

Hi Frank,

lass dich nicht durch die Links von Jadzia verwirren. Diese
Artikel beziehen sich ausnahmslos auf Bezieher von
ArbeitslosenHILFE, die künftig AlgII erhalten werden -

oder auch nicht,

genau! oder auch nicht. Es wurde aber nicht nach seiner Situation nachgefragt, sondern seine Bedenken pauschal, bzw. undifferenziert „verharmlost“.

wenn sie nicht bedürftig sind.
Gruß
Otto

LG Jadzia

@ Jadzia: FALSCH !!
Hallo Jadzia,

Du bist mit den u.a. Artikeln des Spiegels und des ZDF einfach einer Ente der Presse auf den Leim gegangen.
Jeder, der den §428 unterschreibt, weiß daß die Alhi bzw. das Alg II NUR nach Bedürftigkeit gezahlt wird. Ein Anspruch auf Leistung bis zum Renteneintrittsalter besteht mit der Inanspruchnahme des §428 nicht. Das wird auch jedem Arbeitslosen so im AA gesagt.
Die Gewerkschaften und die Opposition kennen die Regelungen auch, aber es macht sich in der Presse doch immer schön, mal gegen die Regierung und das böse AA zu stänkern.
Wer keine Leistung mehr erhalten sollte, geht mit dem unterschrieben §428 automatisch in ähnliche Regelung für Nichtleistungsempfänger über.

Das vielleicht nicht immer eine 100% richtige Beratung durchgeführt wird ist bedauerlich, deswegen mach ich so etwas immer im Einzelgespräch und nicht in Gruppenveranstaltungen.

Wie Du siehstz, hatte ich eigentlich gar nicht so unrecht mit meinen Äußerungen, die aufgezeigten Artikel waren einfach mal was für´s Sommerloch

LG Holger

Hi Frank, Sorry Holger,

da möchte ich doch weitreichendere differenzierte Quellen
angeben, denn anscheinend arbeitet Holger für die
Arbeitsagentur.

Nachteile gibt´s keine

ach ja?
http://www.flegel-g.de/druck-durch-BA-0010.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,313618,00.html

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,2176885,00…

Nachtrag
Ich hab doch vergessen, auf die Fragen von Jadzia einzugehen.

Du mußt spätestens dann in Rente

gehen, wenn Du vollen Anspruch ohne Abzüge auf Altersrente
hast…vermutlich erst mit 65.
Anspruch auf Deine 32 Monate Alg hast Du

Woher weißt du wie lange Frank Anspruch erworben hat?

Antwort: Er hat es selbst geschrieben ?!?

auf Alg II besteht
allerdings auch mit dieser Regelung kein Anspruch, da wird
nach Bedürftigkeit gezahlt.

hier fehlt mir der Hinweis, was dies bedeuten kann

Was dies bedeuten kann?? Wenn ich keinen Anspruch auf eine Leistung vom Staat habe, die nach Bedürftigkeit gezahlt wird, weil ich z.B. zu viel Vermögen oder Einkommen in der Familie habe, dann bekomm ich selbstverständlich nix…unabhängig von der Regelung zum §428.

Hi Holger,

Du bist mit den u.a. Artikeln des Spiegels und des ZDF einfach
einer Ente der Presse auf den Leim gegangen.

Na dann glaube ich dir das einfach mal und
e n t s c h u l d i g e mich!!

Erst recht, zumal ich in meinem Beitrag auch einen Fehler gefunden habe!

Jadzia