Arbeitslosengeld umzug

hallo hab ne wichtige frage
beende nächsten monat meine ausbildung
werde jedoch nicht übernommen
gleichzeitig wurde ich zum 1.08 aus meiner
wohnung gekündigt

wenn ich also am 01.08
in eine neue wohnung ziehe
habe ich doch immer noch anspruch auf alg 1 oder?
kann mir das jemand genau erklären?
was muss ich beachten?

danke im vorraus

Guten Tag.
Bei der Prüfung des Anspruches auf Arbeitslosengeld ist Ihre Wohnsituation egal, außer Sie sind in stationärer Behandlung oder im Gefängnis.

Wichtig ist nur, Sie müssen das Arbeitslosgeld rechtzeitig (also jetzt schon) und bei der Agentur für Arbeit beantragen, wo Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Hi,

Die Frage des Alg-Anspruchs beruht hauptsächlich darauf ob es sich bei deiner Ausbildung um eine betriebliche oder schulische Ausbildung handelt.

Bei einer betrieblichen Ausbildung hast du auf jeden Fall Anspruch auf ALG. Wichtig ist das du dich direkt am 1. Tag nach bestehen der Prüfung pers. bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit (AfA) meldest.
Die Frage dabei ist was in deinem Vertrag steht. In den meisten Fällen Endet die Ausbildung mit bestehen der Prüfung. Also wenn du jetzt angenommen am 21.06.10 deine letzte Prüfung hast und diese als bestanden zugesagt bekommst bist du offiziell ab 22.06.10 arbeitslos. Sollte jetzt in deinem Vertrag stehen das diese denoch, trotz bestandener Prüfung bis 31.07.10 gehen sollte dann ist der erste Tag der ALO der 01.08.10.

In diesem Gesichtspunkt gibt es 2 Varianten.
Variante 1.
Die Ausbildung endet mit bestehen der Prüfung
(Ich bezieh mich mal auf das o.g. Beispiel.)
**Prüfung 21.06.10 - Alo 22.06.10 - Umzug 01.08.10**

In dem Beispiel musst du am 22.06.10 in die Agentur für Arbeit in deinem Ort gehen wo du noch wohnhaft bis 31.07.10 bist und dich sofort ab 22.06.10 alo melden.
Du kannst gleichzeitig mit angeben das du ab 01.08.10 nach … umziehst, damit die Kollegen das schon mit wissen. Wichtig ist das du wirkliich am 1. Tag der ALO dich unverzüglich in der für dich zuständigen AfA persönlich ALO meldest!

Variante 2
Die Ausbildung endet nicht mit bestehen der Prüfung sondern mit dem 31.07.10
**Ende 31.07.10 - ALO 01.08.10 - Umzug 01.08.10**

„Die ALO musst spätestens am 1. Tag der ALO pers. in der zuständigen AfA erfolgen.“
Heißt im Klartext. Wenn du am 01.08.10 bereits umgezogen bist in Stadt XYZ. Ist dein 1. Weg zum Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt in der Stadt XYZ(je nach dem wie es bei euch heißt.) Der 2. Weg ist die AfA in der Stadt XYZ.
Grund: Bei der pers. ALO-Meldung wird dein Personalausweis geprüft und es sollte bereits die neue Adresse darauf vermerkt sein damit du nicht zusätzliche rennereien hast. Dort m usst du dich dann wie oben bereits beschrieben ALO melden.
Wichtig dabei ebenfals am 1. Tag der ALO.

Du kannst dir die ganze Sache etwas vereinfachen.
Geh am besten noch jetzt zur AfA wo du aktuell noch wohnhaft bist und melde dich dort arbeitslos zu dem Datum ab dem du wirklich arbeitslos bist und teile gleichzeitig mit das du ab 01.08.10 nach … umziehst.
Die Kollegen können auch da bereits alle Daten aufnehmen. Und erklären dir dann weiter ganz genau wie du dich weiter verhalten musst. Wie genau es in dieser AfA gehandhabt wird kann ich dir leider nicht sagen, da es dahingehend Unterschiede gibt.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Bei weiteren Fragen steh ich gern zur Verfügung. =)
LG

Hallo StarAndi,

ich gehe mal davon aus, dass Sie aufgrund der geringen Ausbildungsvergütung aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen müssen, um davon leben zu können.
Ist dies der Fall, sollten Sie sich vorab bei der zuständigen Arge vor Ort informieren, welche Bestimmungen die neue Wohnung erfüllen muss (Größe, Kosten).

Beziehen Sie lediglich Arbeitslosengeld und kein aufstockendes Arbeitslosengeld II, ist Ihnen die Wohnungswahl frei überlassen.

Viele Grüße