Liebe/-r Experte/-in,
nach Vorlage meiner Arbeitszeiten bei der Agentur für Arbeit wurde mir mitgeteilt, dass ich vermutlich nur für etwa 180 Tage AG1 bekomme. Kann das korrekt sein? Bekommt man nicht wenigstens 1Jahr, wenn man 1 Jahr gearbeitet hat.
Außerdem schockte man mich mit der Mitteilung, dass ich meine Freundin bald „quasi“ nicht mehr sehen kann, da diese an einem anderen Ort lebt. Meine Idee war es, wenigstens über die Woche bei ihr zu sein. Da sie arbeiten muß, hätte ich dadurch genug Zeit um meine Bewerbungen zu schreiben ohne groß abgelenkt zu werden. Außerdem hätte dies den Vorteil, dass ich quasi näher an potentiellen Arbeitgebern wäre und Vorstellungsgespräche somit leichter realisierbar sind. Laut Agentur kann ich für 21 Tage pro Jahr abwesend von meinen jetzigen Wohnung sein. Das heißt wiederum, dass ich nur bis etwa Februar 2011 meine Freundin besuchen kann, wenn ich ich die Tage wie gefordert immer bei der Agentur melde. Dies ist wohl Gesetz aber nicht praktikabel. Mein Betreuer wollte auch nicht mit sich reden lassen.
Nun stellt sich mir die Frage, was ich am besten mache. Zu meiner Freundin kann ich im Moment nicht ziehen und ihre Erreichbarkeit ist nur von Montag (hin) bis Freitag (zurück) praktikabel möglich. Was kann mir passieren, wenn ich die fahrten nicht melde. Verliere ich damit Arbeitslosengeldanspruch oder sonst etwas nachteiliges? Wie macht man es richtig?
Danke