Arbeitslosengeld und Abmeldung

Liebe/-r Experte/-in,

nach Vorlage meiner Arbeitszeiten bei der Agentur für Arbeit wurde mir mitgeteilt, dass ich vermutlich nur für etwa 180 Tage AG1 bekomme. Kann das korrekt sein? Bekommt man nicht wenigstens 1Jahr, wenn man 1 Jahr gearbeitet hat.

Außerdem schockte man mich mit der Mitteilung, dass ich meine Freundin bald „quasi“ nicht mehr sehen kann, da diese an einem anderen Ort lebt. Meine Idee war es, wenigstens über die Woche bei ihr zu sein. Da sie arbeiten muß, hätte ich dadurch genug Zeit um meine Bewerbungen zu schreiben ohne groß abgelenkt zu werden. Außerdem hätte dies den Vorteil, dass ich quasi näher an potentiellen Arbeitgebern wäre und Vorstellungsgespräche somit leichter realisierbar sind. Laut Agentur kann ich für 21 Tage pro Jahr abwesend von meinen jetzigen Wohnung sein. Das heißt wiederum, dass ich nur bis etwa Februar 2011 meine Freundin besuchen kann, wenn ich ich die Tage wie gefordert immer bei der Agentur melde. Dies ist wohl Gesetz aber nicht praktikabel. Mein Betreuer wollte auch nicht mit sich reden lassen.

Nun stellt sich mir die Frage, was ich am besten mache. Zu meiner Freundin kann ich im Moment nicht ziehen und ihre Erreichbarkeit ist nur von Montag (hin) bis Freitag (zurück) praktikabel möglich. Was kann mir passieren, wenn ich die fahrten nicht melde. Verliere ich damit Arbeitslosengeldanspruch oder sonst etwas nachteiliges? Wie macht man es richtig?

Danke

Hallo,

wenn man 1 Jahr versicherungspflichtig beschäftigt war, hat man Anspruch auf 6 Monate Arbeitslosengeld.

Es stimmt, dass man sich nur 21 Kalendertage im Jahr außerhalb seines Wohnbereichs aufhalten darf.
Es wäre nicht ratsam, sich unter der Woche bei der Freundin aufzuhalten.
Sollte dies auffliegen, wird das leistungsrechtliche Konsequenzen haben, da bis zum Erlöschen des Anspruchs führen können.

„Richtig“ macht man es, indem man die Zeiten, in denen man nicht in seiner Wohnung ist, bei der Agentur mitteilt.

Gruß

Hallo,
also wegen dem Anspruch ist korrekt berechnet worden. Man kriegt nicht automatisch 1 Jahr Anspruch, sondern dies ist der derzeitige Höchstanspruch. Wenn man 1 Jahr beitragspflichtig tätig war, liegt der Anspruch korrekterweise bei 180 Tagen. Dies kann man auch in der Tabelle im Merkblatt 1 für Arbeitslose einsehen, dies wurde bestimmt bei Antragstellung ausgehändigt. Zu der anderen Geschichte hat der Berater leider auch recht. Grundvoraussetzung für das Arbeitslosengeld ist die Verfügbarkeit. Du sollst ja aus der Arbeitslosigkeit raus und nicht unter der Woche bei der Freundin sein. Man hat nur 21 Kalendertage Anspruch auf sogenannten Urlaub/Ortsabwesenheit auf das Kalenderjahr gerechnet. Wenn Dein gewöhnlicher Aufenthalt (unter der Woche) bei der Freundin ist, müsstest Du dort den Antrag stellen, wenn Du dann am Wochenende heim fährst wäre es ok - das Wochenende ist unrelevant. Das Risiko es nicht zu melden, würde ich nicht eingehen, wenn jemand dahinter kommt, werden die Leistungen sofort gesperrt und ggfs. ein Bussgeld fällig.
Viele Grüße
Marion