Guten Tag!
Wie sieht der Sachverhalt beim Antrag auf Arbeitslosengeld (kein Hartz IV) aus, wenn man nebenher als freiberuflicher Fotograf (dort nicht angestellt!) für jemanden fotografiert? Man würde monatlich keinen festen Betrag bekommen, sondern nur soviel wie man auch Bilder veröffentlich hat. Das kann z.b. zwischen €50 und €200 variieren, die auf das Konto überwiesen werden. Die Arbeitszeit würde auch nie die 15 STunden pro Woche überschreiten aber durchaus die €165 Grenze. Ein vorraussichtliches Entgeld kann man in so einem Fall ja nicht genau nennen.
Im Antrag steht unter 2.2b "Ich übe eine Nebenbeschäftigung/-tätigkeit als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder mithelfender Familienangehöriger.
Zählt das schon unter Selbstständigkeit auch wenn man ein Kleingewerbe dafür angemeldet hat und das eigentlich nur privat betreibt?
Winterliche Grüße!