Ich mache gerade eine Ausbildung auf einer Fremdsprachenschule, im Juni habe ich Prüfungen. Mein Vater erhält Kindergeld für mich. Ich wohne mit meinem Freund zusammen, deswegen arbeite ich Teilzeit.
Da im April mein VErtrag ausläuft, er war auf ein Jahr befristet, und ich nicht genau weiß, ob er verlängert wird.
Meine Frage nun: Da ich ja ein Jahr in Teilzeit gearbeitet habe und auch Steuern etc gezahlt habe, habe ich ja eigentlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Ich habe vorher auch schon gearbeitet, die Voraussetzungen für A-Geld sind erfüllt). Nur hat mich mein VAter schon immer sehr gut unterstützt, und zahlt mir auch jetzt meine Schulgebühren, deswegen möchte ich sichergehen, das er weiterhin das Kindergeld erhält, auch wenn ich zwischen April und Juli, Arbeitslosengeld erhalte. Ich bin auf jeden Fall unter der Grenze von etwa 7000 €, bis zu der ich Kindergeld erhalte.
Hallo Jessica!
Solange du in Ausbildung bist, hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich gehe auch davon aus, dass du aus deine Teilzeitbeschäftigung keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hast, weil du „in der Hauptsache“ Schüler warst.
Ab Juli, also nach Ende der Ausbildung, hast du keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, auch nicht, wenn du arbeitslos bist. Kindergeld gibt es für arbeitslose Kinder nur bis zum 21. Lebensjahr.
Also wirst du in diese zwiespältige Situation wohl gar nicht kommen.
Falls doch (???) wird das Arbeitslosengeld auch als dein Einkommen (Bezüge) berücksichtigt. Da nur für das halbe Jahr Kindergeldanspruch besteht, kannst du auch nur mit dem halben Freibetrag rechnen (3.800 €). Also Einkommen aus der Tätigkeit plus Arbeitslosengeld minus 450 € Werbungskosten minus 180 € Abzug vom Arbeitslosengeld , das Ergebnis muss unter 3800 € liegen.
Alles Gute
Wera