Hallo liebe W-W-W-ler,
ich habe folgende Frage zu Nebeneinkommen bei Arbeitslosengeldbezug: werden Einnahmen, die man während der Arbeitslosigkeit bekommt, die aber aus Tätigkeiten *vor* der Arbeitslosigkeit stammen, voll als Nebeneinkommen angerechnet? Z. B. man war vor der Arbeitslosigkeit selbständig und es trudeln nach der Arbeitslos-Meldung noch Honorare ein, die aus der Zeit der Selbständigkeit kommen?
Grüße
Uwe