Arbeitslosengeld und Nebeneinkommen

Hallo liebe W-W-W-ler,
ich habe folgende Frage zu Nebeneinkommen bei Arbeitslosengeldbezug: werden Einnahmen, die man während der Arbeitslosigkeit bekommt, die aber aus Tätigkeiten *vor* der Arbeitslosigkeit stammen, voll als Nebeneinkommen angerechnet? Z. B. man war vor der Arbeitslosigkeit selbständig und es trudeln nach der Arbeitslos-Meldung noch Honorare ein, die aus der Zeit der Selbständigkeit kommen?

Grüße

Uwe

Hallo lieber W-W-W-ler,

kommt darauf an, ob es sich um AlG 1 oder 2 handelt.

Bei AlG 2 gilt das Zuflussprinzip und gilt als Einkommen.
Bei Alg 1 werden m.W. nur Abfindungen angerechnet, nicht aber Einkommen wie Steuererstattungen etc. aus zurückliegenden Ansprüchen.

TM

… es handelt sich um ALG 1.
Danke für die Antwort

Gruß

Uwe

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