Arbeitslosengeld und Nebenjob

Hallo, habe im Jahr 2012 ca. 1800 € brutto im Monat verdient. Dazu habe ich ein Gewerbe angemeldet und damit ca. 500 € netto pro Monat verdient. Ab 1.4.2013 wurde mir mein Job gegündigt. Mein Gewerbe betreibe ich weiter was so wie 2012 pro Monat 500 € abwirft. Frage: ich muss Arbeitslosen Geld beantragen, wie wird es berechnet? werden die 500 € Nebenjob bei der Berechnung berücksichtigt? Soll ich womöglich den Nebenjob beenden?
Danke

Hast du dich schon arbeitssuchend gemeldet? Falls nicht, sofort zur AfA, nicht daß man dir eine Sperrzeit wegen zu spät melden verpaßt.

Beim ALG I kann man monatlich 165 € dazu verdienen. Mehreinnahmen würden angerechnet.
Wie die dein ALG I berechnen, kann ich dir nicht sagen: ich kenne mich mit ALG II besser aus.

ALG I sind meines Wissens 68 % vom letzten verdienst… aber wie das mit den Gewerbeeinnahmen ist, da bin ich überfragt.

Und ob es Sinn macht den Nebenjob zu beenden: Spontan würde ich sagen: nein. Aber da solltest du dich weiter informieren.
Denn es hängt auch von der Stundenanzahl an, die dich dein Nebenjob beschäftigt, inwieweit du deshalb dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

Ich empfehle dir dieses Forum, da gibt es Leute, die sich gut auskennen: http://www.alg-ratgeber.de/portal.php

Hast du dich schon arbeitssuchend gemeldet? Falls nicht, sofort zur AfA, nicht daß man dir eine Sperrzeit wegen zu spät melden verpaßt.

Beim ALG I kann man monatlich 165 € dazu verdienen. Mehreinnahmen würden angerechnet.
Wie die dein ALG I berechnen, kann ich dir nicht sagen: ich kenne mich mit ALG II besser aus.

ALG I sind meines Wissens 68 % vom letzten verdienst… aber wie das mit den Gewerbeeinnahmen ist, da bin ich überfragt.

Und ob es Sinn macht den Nebenjob zu beenden: Spontan würde ich sagen: nein. Aber da solltest du dich weiter informieren.
Denn es hängt auch von der Stundenanzahl ab, die dich dein Nebenjob beschäftigt, inwieweit du deshalb dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

Ich empfehle dir dieses Forum, da gibt es Leute, die sich gut auskennen: http://www.alg-ratgeber.de/portal.php

Hallo,
ALG I ist nicht mein Spezialgebiet.
Allerdings weiß ich, dass Nebeneinkommen aus einem Minijob (400 oder jetzt 450 EUR) nicht angerechnet wird, wenn diese Nebenbeschäftigung mindestens seit einem halben Jahr vor der Arbeitslosigkeit ausgeführt wurde. Könnte sein, dass das bei einer selbständigen Tätigkeit ähnlich ist. Man hat ja nur dann Anspruch auf ALG I, wenn man dem Arbeitsmarkt - wie bisher auch - zur Verfügung steht. Also hatte man den Minijob bereits vorher, war das für die Berufsausübung ja nicht schädlich.
mfg

Hallo

ab 14.9 Wochenstunden Erwerbstätigkeit gilt man beim Arbeitslosengeld /ALG1 nach SGB III nicht mehr als arbeitslos - wobei bei Selbständigen nicht nur die Stunden ihrer bezahlten Leistungserbringungen berücksichtigt werden, sondern auch der Zeitaufwand für Vorbereitungs- und Werbe-Arbeiten etc.

Nebeneinkommen ab 165 Euro wird beim ALG1-Anspruch berücksichtigt.-

Schau auch mal hier rein:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zen…

http://www.gruendungsberatung-online.de/gruenderwiss…

Um deinen grundsätzlichen Anspruch auf ALG1 und ggf. die Höhe der Leistung abzuklären, solltest du deine selbständige Nebentätigkeit deshalb auf jeden Fall vorab mit deinem zuständigen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt besprechen.

Im Detail kann ich dir dazu leider nicht mehr sagen, da mein Themenschwerpunkt das ALG 2 nach SGB II /„Hartz IV“ ist :wink:

LG

Der Freibetrag für Nebeneinkommen beträgt 165€ im Monat, alles was darüber hinausgeht wird angerechnet, d.h. das ALG wird entsprechend gekürzt.

Wird der Nebenverdienst bereits länger ausgeübt z.B. 2 Jahre, gelten höhere Freibeträge.

Hallo. Deine Frage kann ich leider nicht beantworten. Aber folgende Infos kann ich geben:

  • Nebenverdienst ist nur möglich, wenn die Nebentätigkeit unter 15 h beträgt
  • angerechnet wird alles im Monat des Zuflusses außer einem Freibetrag von 165 Euro und Werbungskosten
    Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen und meine Antwort ist nicht zu spät.

Hallo,

dazu kann ich leider nichts sagen.

Hallo,

Frage lässt sich am heimischen PC nicht beantworten. Klärung bringt letztendlich nur eine Antragstellung.